Beherbergungsabgabe
Hinweis
Erlass der Beherbergungsabgabe bis Ende 2020.
Kompensation der Mindererträge aus der Beherbergungsabgabe
Die Beherbergungsabgabe wird zwar ab 1. Januar 2021 wieder erhoben, die Beiträge werden jedoch aufgrund der zu erwartenden tiefen Anzahl von Logiernächten nicht das normale Niveau erreichen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb einen Kredit von 1,07 Millionen Franken, um die Tourismus-Destinationen zu unterstützen und die voraussichtlich fehlenden Beträge aus der Beherbergungsabgabe im Jahr 2021 teilweise zu kompensieren. Der Wegfall der Beiträge der Destinationen an die BE! Tourismus AG wird mit einem Beitrag von 1,43 Millionen Franken an die BE! Tourismus AG teilkompensiert. Dieser Beschluss liegt in der Kompetenz des Regierungsrates.
Die Marktbearbeitung spielt zur Erholung des Tourismus eine wichtige Rolle. Die Erholung im Tourismus ist insbesondere in ländlichen Regionen von grosser Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Beherbergungsabgabe wird pro Gast und Übernachtung erhoben
Einen Franken pro Übernachtung beträgt die Beherbergungsabgabe für alle, die über 16 Jahre alt sind. Der Ertrag geht bis Ende Oktober 2021 vollständig an die Tourismusdestinationen und wird vor allem für Marketingmassnahmen eingesetzt.
Wer ist abgabepflichtig?
Abgabepflichtig sind Betriebe wie Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Gruppenunterkünfte, auch SAC-Hütten, Pfadfinderheime oder Naturfreundehäuser. Das gilt auch für Übernachtungen auf Campingplätzen, in Ferienwohnungen und Privatzimmern, Bed & Breakfast oder auf Bauernhöfen (Schlafen im Stroh). Airbnb und Pfadfinderheime erfüllen die Abgabepflicht für Beherbergungen in einer separaten Regelung.
Bezugstellen
- Destination Interlaken
- Destination Jungfrauregion
- Destination Tourismus Adelboden Lenk Kandersteg
- Destination Gstaad Saanenland
- Destination Bern
- Organisation Tourismus Biel Seeland
- Organisation Jura bernois Tourisme
Weitere Informationen
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Standortförderung Kanton Bern
Tourismus und Regionalentwicklung
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