Tourismusabgaben

Im Kanton Bern gibt es drei zweckbestimmte Abgaben zur Förderung des Tourismus:
Beherbergungsabgabe
Kurtaxe
Tourismusförderungabgabe
Die Kurtaxe und die Tourismusförderungsabgabe sind kommunale Abgaben.
Der Ertrag der kantonalen Beherbergungsabgabe geht an die Tourismusdestinationen und wird vor allem für das Marketing eingesetzt.
Die Finanzierung der Tourismusförderung ist im Tourismusentwicklungsgesetzes (TEG) geregelt.
Weitere Informationen
Kontakt
Standortförderung Kanton Bern
Tourismus und Regionalentwicklung
Münsterplatz 3a
Postfach
3000 Bern 8
Tel. +41 31 633 40 77
Fax 031 633 40 88
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular