Flatrate-Parties

«Flatrate» - oder «All you can drink»-Parties sind verboten. Damit können die Vollzugsbehörden bereits im Vorfeld von solchen Veranstaltungen eingreifen und verhindern, dass übermässig Alkohol ausgeschenkt und dem Rauschtrinken Vorschub geleistet wird.
Trinkspiele
Spiele, die den Konsum von Alkohol fördern, sind verboten. Dazu gehören alle Geschicklichkeits- und Glücksspiele, bei denen der Verlierer oder die Verliererinnen Alkohol trinken müssen, beispielsweise Bierkastenrennen oder Beer Pong.
Nicht unter das Verbot fallen Veranstaltungen, bei denen der Konsum von Alkohol nicht im Vordergrund steht, wie beispielsweise Bierwanderungen mit Degustation von verschiedenen Biersorten.
Hinweis
- Hinweisschilder mit der Altersangabe können Sie bestellen für Verkauf und Abgabe von Alkohol: Hinweisschilder online bestellen Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Tabak: Amt für Wirtschaft (031 633 58 10 oder info.arbeit@vol.be.ch)
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Amt für Wirtschaft
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