Öffentliche Feste & Veranstaltungen
Aktuell
22. Januar 2021 - Medienmitteilung
15. Januar 2021 - Medienmitteilung
13. Januar 2021 - Medienmitteilung

Organisieren Sie ein öffentliches Fest oder eine Veranstaltung?
Dafür benötigen Sie eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramts. Von Ihnen werden unter anderem je ein Konzept für die Hygiene und für den Jugendschutz verlangt. Ein gastgewerblicher Fähigkeitsausweis ist dagegen nicht erforderlich. Auf der Seite der Regierungsstatthalterämter finden Sie die notwendigen Formulare.
Jugendschutz gewährleisten
Als Veranstalterin oder Veranstalter sind Sie verantwortlich für den Jugendschutz. Deshalb ist dem Bewilligungsgesuch ein Jugendschutzkonzept beizulegen. Darin zeigen Sie als Veranstalterin oder Veranstalter, wie Sie die Vorschriften zum Jugendschutz einhalten. Die Regierungsstatthalterämter stellen eine Vorlage für das Konzept zur Verfügung;
Formular Jugendschutz Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 149 KB, 2 Seiten)
Zudem sind auch die übrigen Vorschriften zum Schutz vor Alkoholmissbrauch einzuhalten:
Abgabe und Verkauf
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Amt für Wirtschaft
Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3008 Bern