Outdoor- und Adventure-Aktivitäten
Personen und Firmen in folgenden Bereichen benötigen eine Bewilligung:
- Bergführerinnen und Bergführer (evtl. inkl. Canyoning)
- Kletterlehrerinnen und Kletterlehrer (evtl. inkl. Klettersteig)
- Schneesportlehrerinnen und Schneesportlehrer (abseits von Pisten)
- Wanderleiterinnen und Wanderleiter (evtl. inkl. T4)
- Kanulehrerinnen und Kanulehrer
- Firmen mit Canyoning, River-Rafting, Wildwasserfahrten und Bungee-Jumping

Die Bewilligung benötigen nur gewerbsmässige Anbieterinnen und Anbieter. Beim Klettern, Wandern und Schneesport hängt die Bewilligungspflicht davon ab, ob die Tätigkeiten in gefährlichem Gelände angeboten werden.
Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (RiskG) regelt die Einzelheiten.
- Merkblatt «Vollzug des RiskG» Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 124 KB, 1 Seite)
- Nota «Actividades de riesgo en cantón de Berna (ley riesgos)» Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 126 KB, 1 Seite)
- «Information sheet execution RiskG Kanton Bern» Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 123 KB, 1 Seite)
Die Bewilligung ist im Kanton des Wohnorts bzw. des Sitzes der Firma einzuholen. Das Amt für Wirtschaft ist zuständig für die Kantone Bern, Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Genf Jura und Solothurn.
- Gesuch für eine Bewilligung zum Ausüben einer Tätigkeit gemäss RiskG Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 112 KB, 1 Seite)
- Request for the following work as (according to RiskG) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 116 KB, 1 Seite)
- Petición de permiso para el trabajo siguiente como (conforme a RiskG) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 118 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Wirtschaft
Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3008 Bern