Gesetz über Handel und Gewerbe HGG – Änderung
Worum geht es?
Für elektronische Zigaretten und ähnliche nikotinhaltige Produkte sollen künftig die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten wie für Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren.
Zudem sollen im Kanton Bern vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe ermöglicht und die Ladenöffnungszeiten an Samstagen von 17 Uhr auf 18 Uhr ausgedehnt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe bis am 5. August 2019 in die Vernehmlassung geschickt.
Vernehmlassung
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Regierungsrat
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Grosser Rat
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Zeitplan
Die aktuelle Planung ist in der Gechäftsplanung Link öffnet in einem neuen Fenster. des Grossen Rates ersichtlich.
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