Wer professionell Ehen und Partnerschaften aus dem Ausland oder ins Ausland vermittelt, benötigt eine Bewilligung vom Amt für Wirtschaft (AWI).
So gehen Sie vor
Schritt1
Sie leisten eine Kaution von mindestens 10 000 Franken zur Sicherung der Kosten für die Rückreise der zu vermittelnden Personen. Die Bewilligung wird erst nach dem Bezahlen der Kaution erteilt.
Schritt2
Stellen Sie die betrieblichen Unterlagen zusammen:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Originalunterlagen der geleisteten Kaution beilegen
Mustervertrag «Bürgschaftsverpflichtung»
Schritt3
Für jede verantwortliche Person benötigen wir:
- Auszug aus dem Strafregister
- Auszug aus dem Betreibungsregister Ihres Wohnsitzes
- bei verantwortlichen ausländische Personen: Kopie der Aufenthaltsbewilligung
Schritt4
Füllen Sie das Gesuch vollständig aus und legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
Gesuch Betrieb und verantwortliche Person
Teilen Sie sich im Betrieb die Verantwortung, dann reichen Sie für jede weitere verantwortliche Person ein Gesuch ein.
Schritt5
Senden Sie das Gesuch unterschrieben und mit allen Unterlagen per Post an das Amt für Wirtschaft (AWI):
Amt für Wirtschaft
Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Das AWI bearbeitet Ihr Gesuch innerhalb von 40 Tagen ab Erhalt der vollständigen Unterlagen.
Schritt6
Die Bewilligung wird für höchstens fünf Jahre erteilt.