Ehe- & Partnervermittlung vom und ins Ausland
Wer die transnationale Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung zwischen Personen in der Schweiz und im Ausland berufsmässig ausübt, benötigt eine kantonale Bewilligung.
Die Verordnung des Bundes regelt die Erteilung, den Entzug und die Aufhebung der Bewilligung sowie ihre Dauer und ihren Umfang. Weiter regelt sie die Höhe und die Form der Kaution, die der Ehe- oder Partnerschaftsvermittler zur Sicherung der Kosten für die Rückreise der zu vermittelnden Personen leisten muss.
Gesuch
Für den Betrieb sowie für jede verantwortliche Person (siehe Seite 4 des Formulars) müssen Gesuche zur Ehe- und Partnervermittlung vom und ins Ausland eingereicht werden. Jede verantwortliche Person erklärt per Unterschrift, dass sie die Voraussetzungen kennt:
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Kontakt
beco Berner Wirtschaft
Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3008 Bern