Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Ehe- und Partnervermittlung vom und ins Ausland

Wer professionell Ehen und Partnerschaften aus dem Ausland oder ins Ausland vermittelt, benötigt eine Bewilligung vom Amt für Wirtschaft (AWI).

So gehen Sie vor

Schritt
1

Sie leisten eine Kaution von mindestens 10 000 Franken zur Sicherung der Kosten für die Rückreise der zu vermittelnden Personen. Die Bewilligung wird erst nach dem Bezahlen der Kaution erteilt.

Schritt
2

Stellen Sie die betrieblichen Unterlagen zusammen:

Schritt
3

Für jede verantwortliche Person benötigen wir:

Schritt
4

Füllen Sie das Gesuch vollständig aus und legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.

Gesuch Betrieb und verantwortliche Person

Teilen Sie sich im Betrieb die Verantwortung, dann reichen Sie für jede weitere verantwortliche Person ein Gesuch ein.

Gesuch für eine weitere verantwortliche Person

Schritt
5

Senden Sie das Gesuch unterschrieben und mit allen Unterlagen per Post an das Amt für Wirtschaft (AWI):

Amt für Wirtschaft
Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3008 Bern

Das AWI bearbeitet Ihr Gesuch innerhalb von 40 Tagen ab Erhalt der vollständigen Unterlagen.

Schritt
6

Die Bewilligung wird für höchstens fünf Jahre erteilt.

Seite teilen