Industrie/Gewerbe
Bewilligungen des Amts für Wirtschaft
Nicht alle Erwerbstätigkeiten können ohne Bewilligung ausgeübt werden. Für welche Bewilligungen das Amt für Wirtschaft zuständig ist, erfahren Sie auf unseren Seiten.
Gewerbe- und Industriebauten
Die Sicherheit und Gesundheit sowie der Schutz der Umwelt müssen bereits in der Konzeption eines Gebäudes oder einer Anlage berücksichtigt werden.
Die Fachstellen des Amts für Wirtschaft Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und Immissionsschutz beurteilen deshalb die Bauvorhaben von Gewerbe- und Industriebauten bereits in der Planungs- und Baubewilligungsphase.
Hinweis
Bewilligungen in anderer Zuständigkeit
- Gesundheitsberufe, Betreuung und Pflege; zuständig ist die
Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Link öffnet in einem neuen Fenster. - Lotterien, Tombolas sowie Spielsalons und Spielautomaten; zuständig ist die Polizei- und Militärdirektion
- Taxis benötigen eine Bewilligung der Gemeinde. Link öffnet in einem neuen Fenster.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Wirtschaft
Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3008 Bern