Schutz vor dem Passivrauchen

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Öffentlich zugängliche Innenräume sind konsequent rauchfrei zu halten. Das Rauchen ist nur noch in Fumoirs gestattet, die abgetrennt und gelüftet sind.
Das gilt nicht nur in Gastgewerbebetrieben, sondern in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Einkaufszentren, Konzertlokalen, Kinos oder Theater, in Verwaltungsgebäuden und Spitälern. Die Besucherinnen und Besucher werden vor den schädlichen Folgen des Passivrauchens geschützt.
Die Betreiberinnen und Betreiber sind dafür verantwortlich und können zum Einhalten Folgendes vorkehren:
- Die Innenräume rauchfrei einrichten und Aschenbecher entfernen
- Über das Rauchverbot informieren, beispielsweise mit Hinweisschildern
- Benutzerinnen und Benutzer anhalten, das Rauchen zu unterlassen
- Nötigenfalls Personen weg weisen, die das Verbot missachten
Fumoirs
In Fumoirs bleibt das Rauchen gestattet. Fumoirs sind abgeschlossene Räume mit einer Lüftung. In Gastgewerbebetrieben dürfen sie bedient sein. Die Regierungsstatthalterin oder der Regierungsstatthalter erteilt die Bewilligung für ein Fumoir.
Einrichten von Fumoirs - Formular und Merkblatt Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 2 MB, 2 Seiten)
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