Härtefall 1 (Umsatzeinbusse)
Unternehmen können ein Gesuch Härtefall 1 (Umsatzeinbusse ) einreichen, wenn sie eine Umsatzeinbusse* von mehr als 40 Prozent in zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten ab Januar 2020 bis zum Einreichen des Gesuchs oder spätestens bis Juni 2021 aufweisen.
Unternehmen mit mehreren Betrieben
Führt ein Unternehmen mehrere Sparten (Betriebe), so müssen die von der Umsatzeinbusse betroffenen Sparten mehr als 25 Prozent des berechneten Unternehmensumsatzes* erwirtschaften. Das Unternehmen muss eine nach Sparten getrennte Buchhaltung führen.
* Massgebend ist der durchschnittliche Umsatz der letzten beiden Jahresabschlüsse vor dem 1. März 2020.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
Unternehmen
- Hauptsitz im Kanton Bern
- Gründung vor dem 1. März 2020
- Im Handelsregister eingetragen
- Massgebender Umsatz mind. CHF 100 000
- Lohnkosten fallen überwiegend in der Schweiz an
Überlebensfähigkeit
- Kein Konkursverfahren und nicht in Liquidation
- Keine Betreibungen für Sozialversicherungsbeiträge per 15. März 2020:
- oder die vor diesem Datum offenen Sozialversicherungsbeiträge sind zwischenzeitlich bezahlt
- oder es liegt dafür eine Abzahlungsvereinbarung vor
Berechnungsbeispiel
Die Berechnung erfolgt aufgrund der Fixkosten während der gewählten zwölf aufeinanderfolgenden Monaten und dem Umsatzeinbruch in Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz der letzten beiden Jahresabschlüsse vor dem 1. März 2020.
Wenn ein Unternehmen anrechenbare Fixkosten über 12 aufeinanderfolgende Monate im Umfang von 400 000 Franken ausweist und eine Umsatzeinbusse von 55 Prozent erlitten hat, so erhält es 220 000 Franken Sofortunterstützung:
CHF 400 000 (Fixkosten) x 55% (Umsatzeinbusse) = CHF 220 000
Die Unterstützung darf 20 Prozent des Jahresumsatzes sowie den Beitrag von 750 000 Franken pro Unternehmen nicht übersteigen. Daher müsste das Unternehmen mindestens einen massgebenden Umsatz von 1,1 Milllionen Franken haben (1.1 Mio. x 20% =CHF 220 000).
Unterstützung beantragen
Beachten Sie bitte, dass nur vollständig eingereichte Gesuche bearbeitet werden.
- Die Eingabe der Gesuche ist bis zum 31. Juli 2021 möglich.
- Zum Antrag Härtefall 1 (Umsatzeinbusse)
Weitere Informationen
Kontakt
Hotline Härtefallhilfe
Tel. +41 31 636 96 00
Kontakt per E-Mail
Montag – Freitag
08:00 – 12:00
13:30 – 17:00