Das müssen Sie über die Sofortunterstützung wissen
Die Sofortunterstützung sind à-fonds-perdu-Beiträge. Die Gesuche dafür können bis am 31. März 2021 eingereicht werden.
Ein Unternehmen kann entweder eine Sofortunterstützung (Jahresumsatz mindestens 100 000 Franken) oder eine Bürgschaft (Jahresumsatz mindestens 2 Millionen Franken) beantragen. Eine kumulative Unterstützung ist ausgeschlossen.
Berechnung und Höhe der Sofortunterstützung
Die Sofortunterstützung bemisst sich nach den notwendigen Kosten (Waren- und Materialeinkauf, Personal, Miet- und Pachtzins, weitere Betriebskosten, Finanzaufwand) für die operative Tätikgkeit und beträgt höchstens zehn Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018/19.
Der Maximalbetrag ist auf höchstens 200'000 Franken pro Unternehmen festgelegt.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
Unternehmen
- Hauptsitz im Kanton Bern
- Im Handelsregister eingetragen
- Massgebender Mindestumsatz (Durchschnitt der Jahre 2018/19) mind. CHF 100 000
- Gründung vor dem 1. März 2020
Umsatzeinbusse
- Umsatzeinbusse im 2020 ist grösser als 40% im Vergleich des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018/19
- Wenn aus dem Umsatzrückgang Ende 2020 ein Anteil an ungedeckten Fixkosten resultierte, der die Überlebensfähigkeit gefährdet
Überlebensfähigkeit
- Keine Überschuldung im Jahr 2019
- Kein Konkursverfahren und nicht in Liquidation
- Keine Betreibungen für Sozialversicherungsbeiträge per 15. März 2020
- 50% der Unternehmenskosten sind bis Ende Juni 2021 durch liquide Mittel und erwartete Erträge gedeckt
Unterstützung beantragen
- Die Eingabe der Gesuche ist bis zum 31. März 2021 möglich.
- Zum Antrag um Sofortunterstützung (à-fonds-perdu Beiträge)
Hinweis
Unternehmen aus Kultur, Sport, öV und Medien
Unternehmen aus den Bereichen Kultur, Sport, öV oder Medien, die einen Anspruch auf bestehende und zukünftige branchenspezifische Covid19-Finanzhilfen des Bundes haben, können kein Gesuch einreichen.
Unterstützungsangebote
Covid-19-Hilfen im Kulturbereich Link öffnet in einem neuen Fenster.
Finanzhilfen Im Bereich Sport Link öffnet in einem neuen Fenster.
Covid-19-Finanzhilfen für öV Link öffnet in einem neuen Fenster.
Verlängerung der Übergangsmassnahmen zugunsten der Medien Link öffnet in einem neuen Fenster.
Weitere Informationen
Kontakt
Hotline Härtefallhilfe
Tel. +41 31 636 96 00
Kontakt per E-Mail
Montag – Freitag
08:00 – 12:00
13:30 – 17:00