Staatswald
Als Staatswald werden die Wälder bezeichnet, die dem Kanton gehören. Das sind im Kanton Bern 12'690 Hektaren oder etwa 7 Prozent der gesamten Waldfläche. Der Staatswald verteilt sich über den ganzen Kanton Bern. Die grössten Waldmassive befinden sich im Emmental und im Gantrisch.
Der Staatswald erfüllt viele Funktionen

Bild vergrössern Rund ein Drittel des Staatswaldes erfüllt eine Schutzfunktion.
Die gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald nehmen laufend zu. Wald ist allgemein zugänglicher Naturraum. Er schützt Siedlungen und Verkehrswege vor Naturgefahren, Trinkwasser vor Verunreinigung, Natur vor Zivilisation und Erholungssuchende vor dem Alltag. Wald wird zunehmend als öffentliches Gut betrachtet.
Die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes geht dabei gerne vergessen. Er versorgt uns mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz.

Bild vergrössern Knapp die Hälfte des Staatswaldes dient vorrangig der Holzproduktion.
Viele Eigentümer und einige Zehntausend Arbeitnehmer in der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft sind auf die Wertschöpfung der nachhaltigen Waldwirtschaft angewiesen.
Der Staatswald ist nach den vorrangigen Waldfunktionen gegliedert, die für die Bewirtschaftung massgebend sind. Die Erholungsfunktion und der Trinkwasserschutz sind durch die gesetzeskonforme Bewirtschaftung gewährleistet. Wo zusätzliche Leistungen verlangt sind, werden diese mit den Beteiligten ausgehandelt.
Staatswaldpflege - eine Investition in die Zukunft
Der Staatswald wird nach den Grundsätzen eines modernen, naturnahen Waldbaus bewirtschaftet. Die nachhaltige Pflege garantiert, dass der Wald auch in Zukunft seine Funktionen erfüllen kann.
Der Staatswald - ein Erbe
Die meisten Wälder gehörten früher der Obrigkeit beziehungsweise dem Staat. Die Nutzungsrechte lagen weitgehend bei Gemeinden und Privaten. Im 19. Jahrhundert beauftragte die Regierung den Forstdienst, mit den Gemeinden Verträge «zwecks Bereinigung der Eigentumsverhältnisse an den Waldungen» abzuschliessen. Der Abschluss dieser sogenannten Kantonnementsverträge gestaltete sich jedoch recht schwierig. Oft verblieben dem Staat abgelegene Waldungen.

Bild vergrössern Der Staat hat seit dem späten 19. Jahrhundert viele Flächen aufgeforstet.
Grossflächige Abholzungen in den Voralpen und Alpen führten im 19. Jahrhundert zu wiederholten Unwetterkatastrophen. Der Staat kaufte daher im ausgehenden 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Berggebiet gezielt Weideflächen und forstete diese anschliessend auf (z.B. Gurnigel, Honegg oder Brienzer Wildbäche).
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Staatsforstbetrieb - Organisation und Aufgaben Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 1 MB, 2 Seiten)
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SFB Leitbild 2016 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 48 KB, 1 Seite)
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Betriebsplan SFB Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 1 MB, 4 Seiten)
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Faltblatt SFB Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 453 KB, 2 Seiten)
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Staatsforstbetrieb
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