Waldbrandgefahr
Die Waldbrandgefahr wird wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «mässig» beurteilt (Stufe 2):
- sonnenexponierte Hänge entlang des Jurabogens
- Sonnseite des Thuner- und Brienzersees
- Thun
- Niedersimmental
Verhaltenshinweise:
- Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
- Raucherwaren und Streichhölzer nicht sorglos wegwerfen.
In allen anderen Regionen ist die Waldbrandgefahr «gering» (Stufe 1).
Die Karte zeigt die allgemeine Waldbrandgefahr in den Regionen des Kantons Bern. Lokal kann diese abweichen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei Bedarf angepasst.
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Feuerverbote - was gilt im Detail? Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 226 KB, 1 Seite)
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Feuerverbotsschild Link öffnet in einem neuen Fenster. (, 45 KB, 1 Seite)
Hinweis
Das Verbrennen von Schlagabraum ist im Kanton Bern in Ausnahmefällen mit Bewilligung möglich. Alle Informationen dazu liefert dieser Flyer Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 2 MB, 4 Seiten). Wie Schlagabraum korrekt verbrannt wird, wenn eine Bewilligung dazu vorliegt, zeigt dieser Film Link öffnet in einem neuen Fenster..
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Wald und Naturgefahren AWN
Abteilung Naturgefahren
Schloss 2
3800 Interlaken