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Aktuelle Wald-Wild-Situation

Alle zwei Jahre erstellt das Amt für Wald und Naturgefahren ein Wildschadengutachten. Es zeigt anhand einer Karte den Einfluss des Wildes auf die Waldverjüngung im Kanton Bern.  Die Karte dient als Grundlage für jagdliche und waldbauliche Massnahmen.

Wildschadengutachten 2023

Die Karte zeigt den Wildtiereinfluss auf die Waldverjüngung auf. Dabei wird unterschieden, ob das Verjüngungsziel erreicht werden kann (tragbar), ob die Erreichung unsicher ist (kritisch) oder ob es nicht erreicht werden kann (untragbar).

Das WSG «wie bisher» wurde nach bisheriger Methode aufgenommen, es entspricht methodisch dem Wildschadengutachten aus dem Jahr 2021. Im Wildschadengutachten «resilient» werden zusätzlich zu den bisher berücksichtigten Hauptbaumarten weitere Baumarten berücksichtigt.

Wildschadengutachten «resilient»: Erweiterte Methode trägt dem Klimawandel stärker Rechnung

Die erweiterte Methode für das Wildschadengutachten deckt ein breiteres Spektrum von Baumarten ab als bisher. Damit trägt sie den sich durch den Klimawandel verändernden Bedingungen für Bäume und Wälder stärker Rechnung. Ein breites Baumartenspektrum hilft, die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber Stürmen oder Schädlingen zu stärken. Aufgrund des Klimawandels ist von einer Veränderung der Baumartenzusammensetzung wie auch von einer Verschiebung der Waldstandorte und -grenze auszugehen. Stabile Wälder, welche auch in Zukunft ihre Funktionen wahrnehmen können, benötigen eine Erhöhung der Baumartenvielfalt mit klima-angepassten Arten. Diese Arten werden in der neuen Methode mitberücksichtigt.

Hinweis: In der Karte  können Sie oben rechts die verschiedenen Layer («2021», «2023 wie bisher» und «2023 resilient») auswählen.

Weitere Informationen

  • Die Revierförster/innen beantworten Ihre Fragen rund um den Wildtiereinfluss und zum Waldschutz.

  • Die Revierförster/innen geben bei Bedarf Wildschadenverhütungsmittel ab.

  • Damit der Schalenwildeinfluss im Wald tragbar ist, arbeitet das AWN eng mit dem Jagdinspektorat zusammen.

  • Eine Ansitzeinrichtung für die Jagd ist im Wald bewilligungspflichtig.

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