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Veranstaltungen im Wald

Waldveranstaltungen wie Orientierungsläufe, Pfadilager oder Konzerte benötigen eine Bewilligung.  

So gehen Sie vor

Schritt
1

Einen Anlass im Wald durchzuführen erfordert immer das Einverständnis der Waldbesitzerin bzw. des Waldbesitzers. Den Kontakt vermittelt der zuständige Bereich der Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region.

Sie wissen nicht, zu welcher politischen Gemeinde der Wald gehört, in dem Sie eine Veranstaltung planen? Dann melden Sie sich bei der Abteilung Walderhaltung.

Schritt
2

Nehmen Sie mit der entsprechenden regionalen Vertretung der Abteilung Walderhaltung Kontakt auf und geben Sie den genauen Zweck Ihrer Anfrage an.

Schritt
3

Kontaktieren Sie die betroffene Waldbesitzerin / den betroffenen Waldbesitzer und holen Sie die schriftliche Zustimmung ein.

Schritt
4

Informieren Sie sich darüber, welche Ansprechstelle für die Bewilligung Ihrer Veranstaltung zuständig ist.

Veranstaltungsarten und Kontakte

Schritt
5

Reichen Sie das Gesuch für Ihre Veranstaltung schriftlich und mindestens drei Monate vor dem geplanten Durchführungstermin bei der entsprechenden Stelle ein.

Das Gesuch enthält folgende Angaben:

  • Voraussichtliche Anzahl der Beteiligten und Zuschauenden
  • Streckenführung
  • Infrastrukturstandorte (Toiletten, Sanität, Verpflegung)
  • Verkehrs- und Zuschauerlenkung
  • Zustimmung der betroffenen Waldbesitzer/innen

Schritt
6

Die Bewilligung kleinerer Veranstaltungen benötigt bisweilen mehrere Wochen, jene komplexerer Vorhaben wesentlich länger, zum Beispiel wenn eine öffentliche Publikation mit Auflagefrist notwendig ist. Genauere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Ansprechperson der Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region.

Bitte beachten Sie

  • Ist für die Organisation von kleinen Veranstaltungen das Befahren von Waldstrassen unumgänglich, kontaktieren Sie die zuständige Abteilung in Ihrer Region.
  • Informieren Sie sich vorgängig über allfällige Holzschläge in der Nähe und respektieren Sie Absperrungen. Auch hierzu weiss die zuständige Person der Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region mehr.
  • Berücksichtigen Sie die aktuelle Waldbrandgefahr.
  • Für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sind Sie als Veranstalter, als Veranstalterin verantwortlich.
     

Veranstaltungsarten und zuständige Ansprechstellen

Veranstaltungsart Zuständig / Gesuch einreichen bei
Veranstaltungen mit technischen Hilfsmitteln wie Licht- oder Verstärkeranlagen (z. B. Open-Air, grosses Waldfest) Gemeinde (z. H. Regierungsstatthalteramt)
Veranstaltungen in Waldreservaten Amt für Wald und Naturgefahren, zuständiger Bereich Waldrecht in Ihrer Region
Orientierungsläufe (internationale und nationale Läufe oder kantonale Mannschaftswettkämpfe) Amt für Wald und Naturgefahren, zuständiger Bereich Waldrecht in Ihrer Region
Radsport mit mehr als 200 Teilnehmer/innen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Reitsport mit mehr als 50 Teilnehmer/innen Amt für Wald und Naturgefahren, zuständiger Bereich Waldrecht in Ihrer Region
Grosse Pfadilager Amt für Wald und Naturgefahren, zuständiger Bereich Waldrecht in Ihrer Region
Hundesportliche Veranstaltungen Jagdinspektorat des Kantons Bern

Weitere Informationen

  • Merkblatt Veranstaltungen im Wald

  • Knigge für den respektvollen Waldbesuch, Arbeitsgemeinschaft für den Wald

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