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Bewilligungspflichtige Vorhaben im Wald

Die Anforderungen an den Wald nehmen zu: Durch Freizeit- und Erholungssuchende wird er immer stärker beansprucht. Zugleich soll er die von ihm verlangten Leistungen dauerhaft erfüllen sowie in seiner heutigen Fläche und regionalen Verteilung erhalten bleiben.

Wer im oder am Wald ein Vorhaben plant oder eine Veränderung vorsieht, benötigt eine Bewilligung. Solche Vorhaben sind unter anderem:

  • Bauten und Kleinbauten im Wald
  • Rodungen
  • Bestattungen
  • Freizeiteinrichtungen
  • Waldkindergärten und -spielgruppen
  • Jagdliche Einrichtungen

Bedenken Sie: Es ist möglich, dass Ihre Idee das Einverständnis der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers erfordert. Falls Ihr Vorhaben nicht auf der Liste steht, melden Sie sich trotzdem gemäss der unten folgenden Anleitung beim zuständigen Bereich der Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region.

Spezialfälle

So gehen Sie vor

Schritt
1

Bereiten Sie das Gesuch vor. Folgende Fragen helfen Ihnen dabei:

  • Welches Waldstück ist betroffen?
  • Sind Sie die Besitzerin oder der Besitzer des Waldes? Wenn nein: Sie benötigen in jedem Fall das Einverständnis der Waldeigentümerin bzw. des Waldeigentümers. Den Kontakt vermittelt die regionale Vertretung der Abteilung Walderhaltung.
  • Hatten Sie bereits Kontakt mit der Gemeinde oder anderen Fachstellen? Wenn ja, mit wem?
  • Was haben Sie genau vor?
  • Welchen Zweck verfolgen Sie mit Ihrem Vorhaben?
  • Ist das Projekt auf einen Standort im/am Wald angewiesen oder gibt es Alternativen?
  • Ein Blick in das kantonale Geoportal gibt Aufschluss über mögliche Stolpersteine: Sind Wildruhezonen, Waldreservate, besondere Lebensräume oder geschützte Gebiete von Ihrem Vorhaben betroffen? Oder ist der gewünschte Standort innerhalb eines Naturgefahrengebiets?

Folgende Ressourcen helfen Ihnen bei der Planung und Vorbereitung:

Schritt
2

Wählen Sie aus den Kontaktdaten jene des zuständigen Bereichs der Abteilung Walderhaltung in Ihrer Region. Wir bevorzugen einen Kontakt per E-Mail, telefonisch ist jedoch auch möglich.

Sie wissen nicht, zu welcher politischen Gemeinde der Wald gehört, in dem Sie ein Vorhaben planen?

Zur Übersichtskarte

Falls Sie Ihre Gemeinde nicht finden, melden Sie sich bei der Abteilung Walderhaltung (Hauptkontakt).

Schritt
3

Die Fachperson der Region wird Ihnen sagen können, ob Ihr Vorhaben überhaupt bewilligungsfähig ist, welche Unterlagen für ein vollständiges Gesuch nötig sind und an wen Sie das Gesuch richten sollen.

Schritt
4

Reichen Sie Ihr Gesuch frühzeitig ein. Die Bewilligung kleinerer Vorhaben benötigt bisweilen mehrere Wochen, diejenige für komplexere Projekte wesentlich länger. Genauere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Ansprechperson in der Region.

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