Tierschutzmeldungen
Haben Sie den Verdacht, dass in einer Tierhaltung gegen die Tierschutzvorschriften verstossen wird, können Sie sich an den Veterinärdienst wenden.
Verwenden Sie für eine Tierschutzmeldung das Onlineformular.
Fälle von Misshandlungen und Notfällen ausserhalb der Bürozeiten können der Polizei (Telefonnummer 117) gemeldet werden.
Bitte beachten
Die Tierschutzgesetzgebung definiert die Mindestanforderungen und nicht die ideale Tierhaltung. Informationen zu den Anforderungen finden Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Link öffnet in einem neuen Fenster..
Der Veterinärdienst überprüft den Sachverhalt und ordnet nötige Massnahmen basierend auf der Tierschutzgesetzgebung an. Aus Datenschutzgründen kann Ihnen der Veterinärdienst keine Details zu den Abklärungen und Korrekturmassnahmen geben.
Für Rückfragen teilen Sie Ihre Kontaktangaben mit. Grundsätzlich werden diese Daten vertraulich behandelt. Ihre Angaben sind jedoch Bestandteil der Verfahrensakten. Auf Gesuch hin wird der Tierhalterin oder dem Tierhalter auf Grund des im Kanton Bern geltenden Öffentlichkeitsprinzips Einsicht in die Verfahrensakten gewährt.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Veterinärwesen (AVET)
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8