Anerkennung von Weiterbildungen
Die Tierschutzverordnung verpflichtet Inhaberinnen oder Inhaber gewisser Ausbildungsnachweise zu regelmässiger Weiterbildung (vgl. Art. 190 TSchV), welche im Rahmen von Bewilligungsgesuchen und Tierschutzkontrollen von der kantonalen Tierschutzfachstelle überprüft wird.
Die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte VSKT hat nun eine Liste der zur Anerkennung empfohlenen Weiterbildungen veröffentlicht.
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Amt für Veterinärwesen (AVET)
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