Kommissionen für Tierschutz und Tierversuche
Kommission für Tierschutz
Die kantonale Kommission für Tierschutz berät den Veterinärdienst in Vollzugsfragen.
Die Kommission besteht aus höchstens zwölf Mitgliedern. Diese sind Vertreterinnen und Vertreter
- von Tierschutzorganisationen (mindestens zwei)
- der bernischen Tierärzteschaft
- kynologischer Organisationen
- aus dem Bereich Nutztierhaltung
- aus den Bereichen Wildtierhaltung oder Zoofachhandel
- aus den Fachbereichen Ethologie oder Wildbiologie
- der Gemeinden
- des Veterinärdienstes (Kantonstierarzt oder Kantonstierärztin)
Basis der Tätigkeit ist Artikel 12 ff. der Verordnung über den Tierschutz und die Hunde Link öffnet in einem neuen Fenster..
Beschlüsse der kantonalen Tierschutzkommission BE Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 44 KB, 5 Seiten)
Kommission für Tierversuche
Die Kantonale Tierversuchskommission beurteilt Gesuche für belastende Tierversuche (Schweregrad 1 bis 3) Link öffnet in einem neuen Fenster. und beantragt dem Veterinärdienst deren Bewilligung oder Ablehnung.
Die kantonale Kommission für Tierversuche besteht aus höchstens zwölf Mitgliedern. Ihr gehören namentlich an:
- Vertreterinnen und Vertreter von Tierschutzorganisationen (mindestens zwei)
- Ärztinnen und Ärzte
- Tierärztinnen und Tierärzte
- Apothekerinnen und Apotheker
- Biologinnen und Biologen
- Ethologinnen und Ethologen
- Tierversuche durchführende Wissenschafterinnen und Wissenschafter aus Hochschule und Industrie.
Hinweis
Die Gesuche sind vier Wochen vor dem Sitzungstermin einzureichen. Sitzungstermine 2020 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 103 KB, 1 Seite)
Tierversuche im Kanton Bern 2018: Bericht Statistik 2018 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 690 KB, 11 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Veterinärdienst (VeD)
Münsterplatz 3a
Postfach
3000 Bern 8
Tel. +41 31 633 52 70
Fax 031 633 52 65
Kontakt per E-Mail
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