Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Tiere kennzeichnen und registrieren

Halterinnen und Halter müssen gewisse Tierarten kennzeichnen und registrieren. Halterinnen und Halter von Klauentieren, Pferden und Geflügel müssen zudem ihren Tierbestand in der nationalen Tierverkehrsdatenbank abbilden.

Hunde

Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Hundedatenbank Amicus registriert werden.

Flyer Hundedatenbank Amicus.ch

Klauentiere

Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine müssen durch die Tierhalterin oder den Tierhalter mit den offiziellen TVD-Ohrmarken gekennzeichnet werden.

Zugänge und Abgänge von Tieren oder die Teilnahme an Märkten und Ausstellungen müssen auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfasst werden. 

Pferde

Pferde, Esel und Ponys müssen mit einem Microchip gekennzeichnet sein.

Der Tierverkehr muss auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) abgebildet werden.

Tierverkehrsdatenbank (TVD), Login via Agate.ch

Bienen

Bienenstände müssen mit einer Bienenstandsplakete gekennzeichnet sein und es muss eine Bestandeskontrolle (Zugänge, Abgänge, Standorte, Verstelldaten) geführt werden.

Alt- und Neuweltkameliden

Mit der Revision der Eidgenössischen Tierseuchenverordnung vom 31. August 2022 wurde die Kennzeichnung von Kameliden obligatorisch.

Sämtliche nach dem 1. November 2022 in der Schweiz geborenen Altweltkameliden (Trampeltiere, Dromedar) und Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas) müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.

Zootiere sind von den neuen Vorschriften ausgenommen.

Mehr dazu

Weitere Informationen

  • Tierverkehrskontrolle, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

  • Kennzeichnung der Tiere, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

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