Tierverkehr, Märkte, Sömmerung, Besamung
Nutztierbestände müssen registriert und die meisten Nutztiere gekennzeichnet werden. Dies bildet die Grundlage für die Tierverkehrs- und Bestandeskontrolle, welche eine effiziente Seuchenbekämpfung ermöglicht. Tierhaltende haben folgende Pflichten:
Registrierung / Mutationen Tierhaltung
Tierhaltende von Klauentieren, Pferden, Geflügel, Bienen und Speisefischen sind verpflichtet, ihre Tierhaltung anzumelden und Mutationen der kantonalen Koordinationsstelle mitzuteilen. Dies gilt auch für nicht kommerzielle Tierhaltungen. Nach der Anmeldung erhalten Sie nach ca. zwei Wochen die Zugangsdaten für das Portal www.agate.ch, bzw. Tierverkehrsdatenbank (TVD).
Merkblatt zur Registrierung von Tierhaltungen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 124 KB, 2 Seiten)
Formular und Online-Registrierung / Mutation der Nutztierhaltung
Kleine Wiederkäuer
Tierverkehrsbestimmungen
Einführung von ergänzten Tierverkehrsbestimmungen für Schafe und Ziegen: aus Gründen der Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit wird ab 1. Januar 2020 das Erfassen aller Elemente für eine vollständige Tiergeschichte - von der Geburt bis zur Schlachtung - auch für Schaf- und Ziegenhaltende obligatorisch.
Merkblatt Tierverkehrsbestimmungen Schafe und Ziegen ab 2020 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 258 KB, 3 Seiten)
Wanderschafherden
Beim Treiben von Wanderschafherden werden Tiere aus verschiedenen Betrieben zusammengebracht und durch Gebiete mit weiteren Tierhaltungsbetrieben getrieben. Dies bringt ein erhöhtes Krankheitsübertragungs- und somit Seuchenrisiko mit sich. Bei Schafen sind zudem verschiedene Aborterreger Seuchenüberträger. Daher ist das Wandern mit trächtigen Tieren verboten.
Gesuch zum Treiben einer Wanderschafherde Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 684 KB, 2 Seiten)
Pflege der Tierdaten in der Tierverkehrsdatenbank (TVD)
Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) Link öffnet in einem neuen Fenster. ist zentrales Instrument der Tierverkehrskontrolle. Ob Kauf, Verkauf, Sömmerung oder Teilnahme an einem Markt oder einer Ausstellung: Der Tierverkehr mit Klauentieren ist durch den Tierhaltenden in der TVD abzubilden.
Kennzeichnung der Tiere
- Klauentiere müssen durch Tierhaltende mit den offiziellen TVD-Ohrmarken gekennzeichnet werden.
- Hunde müssen beim Tierarzt oder bei der Tierärztin mit einem Microchip gekennzeichnet werden.
- Bienenstände müssen durch die Imkerin oder den Imker mit einer Bienenstandplakette gekennzeichnet werden.
- Pferde müssen mit einem Microchip gekennzeichnet werden.
Veranstaltungen, Märkte und Börsen
An Veranstaltungen, Märkten, Auktionen und Börsen kommen Tiere aus verschiedenen Beständen zusammen. Dies birgt ein Risiko für die Verbreitung von Seuchen.
Veranstaltungen, Märkte und Auktionen mit Klauentieren
Veranstaltungen mit Klauentieren müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden. Das Meldeformular muss spätestens einen Monat vor der Veranstaltung beim Veterinärdienst eingereicht werden.
Meldung Veranstaltungen mit Klauentieren Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 708 KB, 1 Seite)
Merkblatt Veranstaltungen mit Klauentieren - Pflichten der Veranstalter Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 277 KB, 5 Seiten)
Merkblatt Veranstaltung mit Klauentieren - Allgemeine Bedingungen für Viehschauen, Auktionen und Märkte Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 220 KB, 2 Seiten)
Kleintiermärkte und Tierbörsen
Bewilligungsgesuch für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird (Kleintiermärkte und Tierbörsen) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 203 KB, 5 Seiten)
Pflichten der Veranstalter und Aussteller/Verkäufer an Märkten, Kleintierbörsen und Kleintierausstellungen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 238 KB, 4 Seiten)
Sömmerung
Bei der Sömmerung kommen Tiere aus vielen verschiedenen Betrieben zusammen – ein Risiko für die Verbreitung von Seuchen.
Beachten Sie dazu die jährlich erlassenen Sömmerungsvorschriften.
Sömmerungsvorschriften 2020 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 325 KB, 5 Seiten)
Umsetzung der Tierschutzvorschriften in Sömmerungsbetrieben Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 229 KB, 3 Seiten)
Grenzweidegang Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 247 KB, 3 Seiten)
Rauschbrandgebiete Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 223 KB, 2 Seiten)
BVD Hygienevorschriften Sömmerung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 218 KB, 1 Seite)
Tierarzneimittel auf Sömmerungsbetrieben Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 294 KB, 2 Seiten)
Besamung
Bei der Besamung können verschiedene Krankheiten inkl. Seuchen übertragen werden. Die Besamungstätigkeiten sind in der eidgenössischen Tierseuchenverordnung geregelt. Tierhalter, die Tiere in ihrem eigenen Betrieb besamen und Besamungstechniker, die Besamungen in anderen Betrieben vornehmen, benötigen daher eine Bewilligung des Veterinärdienstes Bern.
Merkblatt Eigenbestandesbesamung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 214 KB, 1 Seite)
Gesuch Besamerbewilligung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 722 KB, 1 Seite)
Merkblatt Absamung eigener Stiere Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 211 KB, 2 Seiten)
Meldung Absamung eigener Stiere Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 884 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Veterinärwesen (AVET)
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8