Wer gewerbsmässig Tiere handelt, züchtet oder sie betreut, braucht eine Bewilligung.
Für einige Tätigkeiten ist eine spezielle Ausbildung nötig. Eine Bewilligung wird benötigt für:
- Tierbetreuungsdienste und Tierheime mit mehr als fünf Plätzen
- Zoofachhandel
- Viehhandel
- Handel mit selbst gezüchteten oder erworbenen Tieren ab einer gewissen Anzahl Tiere pro Jahr
- Zucht von Tieren ab einer gewissen Anzahl pro Jahr
- Ausstellungen, Kleintiermärkte und Tierbörsen, an denen mit Tieren gehandelt wird
Bewilligung Handel mit Tieren
So gehen Sie vor
Schritt1
Informieren Sie sich, welche Voraussetzungen Sie für eine Bewilligung mitbringen müssen.
Schritt2
Füllen Sie das Bewilligungsgesuch vollständig aus und schicken Sie es mit allen Unterlagen an das Amt für Veterinärwesen.
Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8
Schritt3
Sind alle Auflagen vollständig erfüllt (dazu gehört auch eine Kontrolle vor Ort), wird die Bewilligung erteilt. Sie erhalten einen schriftlichen Entscheid in zirka 15 Arbeitstagen.
Bewilligung Viehhandel
So gehen Sie vor
Schritt1
Absolvieren Sie eine entsprechende Ausbildung:
Schritt2
Nach erfolgter Ausbildung erhalten Sie das Viehhandelspatent. Das Patent ist drei Jahre gültig.
Schritt3
Absolvieren Sie innerhalb dieser drei Jahre eine Weiterbildung, dann wird das Patent automatisch vom Amt für Veterinärwesen verlängert.
Bewilligung Zucht und Betreuung von Tieren
So gehen Sie vor
Schritt1
Informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften bei der Tierzucht und Betreuung:
Schritt2
Füllen Sie das Bewilligungsgesuch vollständig aus und schicken Sie es mit Zusatzformularen an das Amt für Veterinärwesen.
Schritt3
Sind alle Auflagen vollständig erfüllt, wird die Bewilligung erteilt. Sie erhalten einen schriftlichen Entscheid in zirka 15 Arbeitstagen.