Die Tierseuchenkasse gewährt die nötigen Mittel
Der Vollzug der Tierseuchenbekämpfung ist nach eidgenössischem Tierseuchengesetz Aufgabe der Kantone. Um die personellen und finanziellen Aufwände für die Tierseuchenbekämpfung zu decken, verfügt der Kanton Bern über eine Tierseuchenkasse.
Die Tierseuchenkasse übernimmt:
- Tierverluste und Bekämpfungskosten bei vielen anzeigepflichtigen Tierseuchen
- die Kosten für Personal zur Tierseuchenprävention und Bekämpfung
- die Kosten der Impfstoffe, Schutzimpfungen, Medikamente, Laboruntersuchungen, der amtstierärztlichen Bestandesüberwachungen und der Umgebungsuntersuchungen
- Kosten der Stichprobenuntersuchung, die im Hinblick auf den internationalen Marktzutritt durchgeführt werden
- Beiträge an Tiergesundheitsdienste
Tierhaltende sind verpflichtet, jährliche Beiträge in die Tierseuchenkasse zu entrichten. Dies gilt auch für nicht kommerzielle Tierhaltungen.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Veterinärwesen (AVET)
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8