Afrikanische Schweinepest (ASP)
Schweizweites Früherkennungsprogramm
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Osteuropa immer weiter aus. Um eine allfällige Einschleppung in die Schweizer Wildschweinpopulation früh zu entdecken, sollen schweizweit alle tot aufgefundenen Wildschweine sowie Abschüsse von kranken Tieren und Unfallwild auf ASP untersucht werden.
Weitere Informationen zur Früherkennung und Probengewinnung Link öffnet in einem neuen Fenster..
Erkrankung
Bei der ASP handelt es sich um eine fieberhafte Viruserkrankung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 1 MB, 2 Seiten). Für erkrankte Haus- und Wildschweine endet die ASP fast immer tödlich. Das ASP-Virus ist für den Menschen nicht gefährlich und führt zu keiner Erkrankung. Er spielt jedoch bei der Ausbreitung der Krankheit eine grosse Rolle (Verschleppung der Viren).
Die Verlaufsformen sind unterschiedlich, werden aber auch durch Alter und Rasse der Schweine beeinflusst. Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt zwei bis vierzehn Tage. Der akute Verlauf ist gekennzeichnet durch anhaltend hohes Fieber und plötzliche Todesfälle. Die Sterberate kann bis 100 Prozent erreichen. Die Tiere können punkt- oder flächenförmige Blutungen in der Haut (v.a. an Gliedmassen und Ohren), Nieren, auf Schleimhäuten und in Lymphknoten aufweisen. Die Milz ist oft stark geschwollen und dunkelrot verfärbt und zeigt eine brüchige Konsistenz.
Meldepflicht
Bei Verdacht auf ASP oder bei Krankheitssymptomen, welche auf ASP hindeuten könnten, ist zwingend der Bestandestierarzt zu informieren.
Übertragung
Der Erreger der ASP ist sehr widerstandsfähig und kann wochen- bis monatelang in Kadavern, auf Stiefeln und Kleidern oder in Fleisch und Wurst von infizierten Tieren überleben. Zwischen den Tieren wird der Erreger durch direkten Kontakt übertragen. Für die Übertragung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 176 KB, 2 Seiten) über weite Strecken und somit für das Risiko einer Einschleppung spielt aber der Mensch eine wichtige Rolle, weil Kleider, Fleischwaren oder Jagdtrophäen mit dem Erreger verunreinigt sein können.
Aus Gebieten mit erhöhtem Risiko betreffend der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sowie festgelegten Seuchengebieten hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Einfuhrverbote Link öffnet in einem neuen Fenster. erlassen (lebende Tiere, Tierkörper inkl. Wildbret und Trophäen).
Vorgehen bei Funden von toten Wildtieren
Im Kanton Bern müssen Wildschweinkadaver oder Unfallwild der Wildhut (Tel. 0800 940 100) oder allenfalls der Kantonspolizei gemeldet werden. Die Wildhüter informieren den Veterinärdienst Bern und die Beprobung der Kadaver wird durch diesen veranlasst.
Umgang mit toten Wildtieren
Beim Umgang mit toten Wildtieren soll man den direkten Kontakt vermeiden. Insbesondere sollte man nicht mit dem Blut der Tiere in Kontakt kommen. Tiere nicht mit blossen Händen berühren, sondern Einmalhandschuhe anziehen, welche nachher im Hausmüll entsorgt werden. Danach die Hände gut waschen.
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Merkblatt für Jäger zur Afrikanischen Schweinepest Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 472 KB, 2 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Veterinärwesen (AVET)
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8