Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Umgang mit Tierkadavern

Tote Tiere müssen Sie in offiziellen Tierkörper-Sammelstellen entsorgen oder entsorgen lassen.

Tiere bis 10 Kilo

Einzelne Tiere, die höchstens 10 Kilogramm wiegen, dürfen auf Privatgrund vergraben werden. Ein Vergraben in der freien Natur oder im Wald ist nicht erlaubt.

Wir empfehlen, dass Sie die Tiere kremieren. So stellen Sie sicher, dass die toten Tiere keine Krankheitserreger mehr enthalten. Die Asche kann vergraben oder verstreut werden. Wollen Sie dies ausserhalb ihres eigenen Grundstücks tun, müssen Sie die Landbesitzerin oder den Landbesitzer vorgängig um Erlaubnis fragen. 

Tiere bis 200 Kilo

Bringen Sie Tierkadaver bis 200 Kilo Körpergewicht in die regionale Sammelstelle, die Ihrer Gemeinde angeschlossen ist.

Die zuständige Sammelstelle entnehmen Sie der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Grosstierkadaver ab 200 Kilo

Grosstierkadaver mit mehr als 200 Kilo Körpergewicht werden von der GZM Extraktionswerk AG abgeholt und entsorgt.

Weitere Informationen

  • Merkblatt Biosicherheit in Tierkadaversammelstellen

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