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Jagdhygiene - Das Lebensmittelrecht gilt auch bei der Jagd

Sie sind Jägerin oder Jäger und geben Jagdwild an Dritte (privat, Metzgerei, Restaurant) ab? Beachten Sie die lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Untersuchen Sie das erlegte Wild.

Schritt
2

Füllen Sie das Formular Wildbegleitschein aus. Sie müssen bestätigen, dass der Tierkörper und die Organe keine Merkmale aufweisen, die für die menschliche Gesundheit bedenklich sein könnten.

Formular Wildbegleitschein

 

Schritt
3

Geben Sie den Wildbegleitschein der amtlichen Fleischkontrolle ab oder der Person, die das Jagdwild von Ihnen erhält.  

Weitere Informationen

  • Merkblatt Lebensmittelrechtliche Vorgaben für Jagdwild

  • Merkblatt Umgang mit erlegtem Jagdwild in Schlachtbetrieben

  • Merkblatt Trichinellenuntersuchung für Jägerinnen und Jäger

  • Schlachten & Fleischkontrolle

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