Jagdhygiene / Gehegewild
Bei der Abgabe von Jagdwild an Dritte (Privat, Metzgerei, Restaurant etc ) müssen Jägerinnen und Jäger die lebensmittelrechtlichen Vorschriften beachten.
Merkblatt Lebensmittelrechtliche Vorgaben für Jagdwild Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 222 KB, 2 Seiten)
Formular Wildbegleitschein Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 227 KB, 1 Seite)
Merkblatt Umgang mit erlegtem Jagdwild in Schlachtbetrieben Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 218 KB, 2 Seiten)
Merkblatt Lebensmittelrechtliche Vorgaben Gehegewild Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 214 KB, 2 Seiten)
Merkblatt Trichinellenuntersuchung für JägerInnen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 220 KB, 2 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Veterinärwesen (AVET)
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8