Hof- und Weidetötung
Seit dem 1. Juli 2020 ist das Betäuben und Entbluten von Tieren zur Fleischgewinnung auf dem Herkunftsbetrieb unter festgelegten Bedingungen erlaubt. Die weiteren Schritte des Schlachtprozesses müssen, wie bis anhin, in einem Schlachtbetrieb durchgeführt werden. Wer die Hof- oder Weidetötung durchführen will, benötigt eine Bewilligung des Veterinärdienstes.
Bewilligungsgesuch für die Hoftötung zur Fleischgewinnung Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 174 KB, 2 Seiten)
Bewilligungsgesuch für die Weidetötung zur Fleischgewinnung Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 172 KB, 2 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Veterinärwesen (AVET)
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8