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Ausführen von mehr als drei Hunden

Wer mit mehr als drei Hunden, die älter sind als vier Monate, spazieren geht oder diese anderweitig ausführt, benötigt eine Berechtigung des Amts für Veterinärwesen. 

So gehen Sie vor

Schritt
1

 Halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Bestätigungen zu Aus- und Weiterbildungen, besuchte Kurse
  • ANIS- / AMICUS-Registrierungen aller Hunde www.amicus.ch
  • Nachweis, dass Sie seit mindestens drei Jahren Hunde halten (z.B. Bestätigung der Gemeinde über bezahlte Hundesteuerrechnung)
  • Bestätigung Ausbildung zum Dogsitter/Dogwalker oder
  • Beurteilung kontrolliertes Ausführen des Rudels in Alltagssituationen durch eine Hundetrainerin oder einen Hundetrainer oder
  • Bestätigung der Teilnahme und Klassierung an mindestens drei hundesportlichen Wettbewerben in einem Jahr, an denen die zusammen ausgeführten Hunde gleichzeitig teilgenommen haben.

Schritt
2

Füllen Sie das Berechtigungsgesuch aus und legen Sie die Zusatzdokumente bei (siehe Seite 2 des Berechtigungsgesuchs).

Schritt
3

Senden Sie das Berechtigungsgesuch sowie die Zusatzdokumente an das Amt für Veterinärwesen.

Amt für Veterinärwesen
Herrengasse 1
Postfach
3000 Bern 8

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