Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Hundegesetz Kanton Bern

Im kantonalen Hundegesetz wird geregelt, was für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Hunden gilt.

Aufsicht und Kontrolle

Hunde müssen so gehalten werden, dass sie Menschen und Tiere nicht belästigen oder gefährden.

Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt sein. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle haben.

Haftpflicht

Wer einen Hund hält, muss für sich eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Diese deckt die Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken.

Einen Hund kaufen und halten

Leine und Maulkorb

Im Kanton Bern gibt es keine generelle Leinenpflicht.

Es gibt aber Orte, wo Hunde trotzdem an die Leine müssen. Das sind:

  • Schulanlagen
  • Spiel- und Sportplätze
  • öffentliche Verkehrsmittel
  • Bahnhöfe und Haltestellen
  • Weiden mit Nutztieren
  • Naturschutzgebiete mit entsprechender Signalisation

Gemeinden können weitere Ort bezeichnen, wo Hunde an die Leine müssen. Hunde müssen an die Leine, wenn es das Amt für Veterinärwesen anordnet.

Hunde müssen einen Maulkorb tragen, wenn sie bissig sind oder wenn es das Amt für Veterinärwesen anordnet. 

Ausführen im Rudel

Eine Hundehalterin oder ein Hundehalter darf maximal drei Hunde gleichzeitig ausführen. Diese Regelung gilt nicht für Welpen unter vier Monaten.

Wer ein Rudel mit vier oder mehr Hunden ausführen will, braucht eine Berechtigung des Amts für Veterinärwesen.

Berechtigung für das Ausführen von mehr als drei Hunden

Schutz von Landschaft und Umwelt

Wer einen Hund ausführt, muss den Hundekot beseitigen. Wer das nicht tut, kann mit einer Busse bestraft werden.

Vorfälle mit Hunden

Ärzte, Tierärztinnen, Hundetrainer und die Polizei müssen Vorfälle mit Hunden (z.B. Bisse) und übermässig aggressives Verhalten dem Amt für Veterinärwesen melden.  

Vorfälle mit Hunden melden

Hunderassen

Der Kanton Bern führt in seinem Hundegesetz keine Rassenliste.

Weitere Informationen

  • Hundegesetz: Das gilt im Kanton Bern, Broschüre Amt für Veterinärwesen

  • Hundegesetz des Kantons Bern (BSG 916.31)

  • Verordnung über den Tierschutz und die Hunde (THV)

  • Häufig gestellte Fragen (FAQ) Hundegesetz

  • Einen Hund kaufen und halten

Seite teilen