Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Gebrauchsgegenstände – Betriebe melden

Melden Sie sich beim Kantonalen Laboratorium, wenn Ihr Betrieb oder Ihre Organisation Gebrauchsgegenstände abgibt, die dem Lebensmittelrecht unterliegen. Das gilt auch für Anbieter von Tätowierungen und Permanent Make-up. Ebenso sind Veränderungen im Betrieb oder Betriebsschliessungen meldepflichtig.

Das betrifft folgende Produktegruppen:

  • Geschirr, Geräte und Verpackungsmaterialien im Kontakt mit Lebensmitteln (Bedarfsgegenstände)
  • Kosmetische Mittel wie Hautpflegemittel, Rasierschaum, Sonnenschutzmittel, Permanent Make-up
  • Gegenstände, welche mit der Haut oder der Schleimhaut in Berührung kommen (Humankontakt) wie Textilien, Armbänder, Schmuck, Tätowierfarben, Feuerzeuge, Scherzartikel
  • Spielwaren sowie Mal- und Zeichenmaterialien für Kinder
  • Dusch- und Badewasser

So gehen Sie vor

Schritt
1

Füllen Sie das Meldeformular aus. Sie benötigen folgende Angaben:

  • Verantwortliche Person
  • Betriebsadresse
  • MwSt-konforme Rechnungsadresse
  • Adresse von Zweig- oder Lagerbetrieben 
  • BUR-Nummer (Nummer im Betriebs- und Unternehmensregister), falls bekannt
  • UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer gemäss Unternehmens-Identifikationsregister des Bundes)

Meldeformular für Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständebetriebe (inkl. Tattoo- und Permanent Make-up)

Schritt
2

Schicken Sie das Formular per E-Mail oder per Post an das Kantonale Laboratorium.

Kantonales Laboratorium
Muesmattstrasse 19
3012 Bern
Tel. +41 31 633 11 11
E-Mail

Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung. Bei Zustellung des Meldeformulars auf dem Postweg erhalten Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Bestätigung.

Weitere Informationen

Merkblätter

  • Beurteilung von Tätowier- und Permanent-Make-up-Farben

  • Nickel, Cadmium und Blei in Schmuck und anderen metallischen Gegenständen mit Hautkontakt

  • Kennzeichnung von Kosmetika

Rechtliche Grundlagen

Seite teilen