Kontrolle der Gebrauchsgegenstände
Das Kantonale Laboratorium überwacht die Sicherheit der Gebrauchsgegenstände, um Konsumentinnen und Konsumenten vor möglichen gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen.
Die Vorschriften im Lebensmittelgesetz Link öffnet in einem neuen Fenster. bezüglich Gebrauchsgegenständen betreffen vor allem die folgenden Produktegruppen:
- Geschirr, Geräte und Verpackungsmaterialien im Kontakt mit Lebensmitteln (Bedarfsgegenstände)
- Kosmetische Mittel wie Hautpflegemittel, Rasierschaum oder Sonnenschutzmittel
- Gegenstände, welche mit der Haut oder der Schleimhaut in Berührung kommen (z.B. Textilien, Armbänder, Schmuck oder Tätowierfarben)
- Spielwaren sowie Mal- und Zeichenmaterialien für Kinder
- Dusch- und Badewasser
Die detaillierten gesetzlichen Vorschriften sind in der Lebensmittel und Gebrauchsgegenständeverordnung Link öffnet in einem neuen Fenster. sowie in den daraus abgeleiteten Verordnungen über Bedarfsgegenstände Link öffnet in einem neuen Fenster., über kosmetische Mittel, Link öffnet in einem neuen Fenster. über Gegenstände für den Humankontakt Link öffnet in einem neuen Fenster., über die Sicherheit von Spielzeug Link öffnet in einem neuen Fenster., sowie über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen Link öffnet in einem neuen Fenster. geregelt.
Das Kantonale Laboratorium überwacht, dass Gebrauchsgegenstände bei bestimmungsgemässem Gebrauch die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht gefährden können. Dazu werden stichprobenweise erhobene Proben auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften betreffend Zusammensetzung und Kennzeichnung geprüft.
Was sind die häufigsten Fehler, die bei den Untersuchungen aufgedeckt werden?
- Modeschmuck kann wegen Abgabe von Nickel Allergien auslösen.
- Textilien können bei der Verwendung von verbotenen Farbstoffen krebserregende Stoffe abgeben.
- Für kosmetische Mittel werden unzulässige gesundheitliche Anpreisungen verwendet.
- Lederwaren können gefährliche Chromverbindungen enthalten.
- Verpackungsmaterialien aus Kunststoff können schädliche Hilfsstoffe an die Lebensmittel abgeben.
Wenn Waren mit derartigen Mängeln im Handel angetroffen werden, so müssen sie aus dem Sortiment entfernt werden.
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