Abläufe & Verfahren
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird immer im Rahmen eines bestehenden Bewilligungsverfahrens durchgeführt. Dieses so genannte «massgebliche Verfahren» oder Leitverfahren nach Koordinationsgesetz bestimmt den Ablauf der UVP.
Die wichtigsten Leitverfahren für die Durchführung einer UVP sind das Baubewilligungsverfahren und der Erlass einer kommunalen Überbauungsordnung. Ausserdem gibt es noch weitere, anlagenspezifische Verfahren, in denen die Umweltverträglichkeit geprüft wird (Konzessionen, Plangenehmigungen usw.).
Die Leitverfahren für Anlagetypen, die vom Bund bewilligt werden, sind im Anhang zur eidgenössischen UVP-Verordnung (UVPV) aufgelistet. Die Leitverfahren für Anlagen in kantonaler Zuständigkeit mit der jeweils zuständigen Behörde sind im Anhang zur kantonalen UVP-Verordnung (KUVPV) aufgeführt.
UVP-Navi
Planen Sie eine UVP-pflichtige Anlage? Dann können Sie sich im digitalen UVP-Navi Link öffnet in einem neuen Fenster. darüber informieren, welchen Anforderungen die UVP-Unterlagen (Voruntersuchung, Pflichtenheft, Hauptuntersuchung) genügen müssen und wie die Umweltverträglichkeitsprüfung ablaufen wird (Verfahren, Termine, Beteiligte etc.).
Bei Fragen zu diesen Themen nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem AUE auf. Der Ablauf einer UVP ist nicht in jedem Fall streng vorgegeben. Individuelle, projektspezifische Lösungen wie zum Beispiel vorgezogene oder konferenzielle Beurteilungen sind durchaus möglich.
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Kontakt
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Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
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- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
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Standort Immissionsschutz
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