Umweltverträglichkeitsprüfung UVP
Bauten und Anlagen, welche die Umwelt erheblich belasten können, sind einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen. So verlangt es das Umweltschutzgesetz. Im Anhang zur eidgenössischen UVP-Verordnung (UVPV) ist abschliessend festgelegt, welche Anlagen der UVP-Pflicht unterstehen. In der UVP wird abgeklärt, ob ein Projekt die Umweltschutzvorschriften einhält.
Die UVP ist kein eigenes Verfahren, sondern immer an ein Bewilligungsverfahren (Leitverfahren) für ein bestimmtes Vorhaben geknüpft. Der Gesuchsteller eines UVP-pflichtigen Projektes hat in einem Umweltverträglichkeitsbericht (UV-Bericht) die Umweltauswirkungen seines Vorhabens aufzuzeigen. Gestützt darauf beurteilen die kantonalen Umweltschutzfachstellen die Umweltverträglichkeit des Projektes in ihrem Zuständigkeitsbereich (z.B. Luftqualität, Lärmschutz, Fischerei usw.).
Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) bereinigt Widersprüchlichkeiten und Unstimmigkeiten, die sich wegen der sektoriellen Sichtweise der Fachstellen ergeben können, und fasst die Fach- und Amtsberichte der Fachstellen in einer Gesamtbeurteilung zusammen. Die Bewilligungsbehörde (Leitbehörde) berücksichtigt diese Gesamtbeurteilung in ihrem Bewilligungsentscheid.
Sind Sie Bauherr UVP-pflichtiger Anlagen? Dann können Sie sich im digitalen UVP-Navi Link öffnet in einem neuen Fenster. darüber informieren, welchen Anforderungen die UVP-Unterlagen (Voruntersuchung, Pflichtenheft, Hauptuntersuchung) genügen müssen und wie die Umweltverträglichkeitsprüfung ablaufen wird (Verfahren, Termine, Beteiligte etc.). Sie können bei Fragen aber auch (möglichst frühzeitig) mit dem AUE Kontakt aufnehmen.
Hinweis
Bei Anlagen die nicht der UVP-Pflicht unterliegen, werden die Vorschriften über den Schutz der Umwelt angewendet, ohne dass ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) erstellt wird.
814.011 Link öffnet in einem neuen Fenster. Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
Situationsplan Link öffnet in einem neuen Fenster.
Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
Kontakt per E-Mail
Situationsplan Link öffnet in einem neuen Fenster.
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr