Chemikaliensicherheit
Wer Chemikalien oder chemische Produkte in Verkehr bringt, muss selbst beurteilen, ob diese das Leben oder die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährden können. Dabei sind Bestimmungen für das Einstufen hinsichtlich gefährlichen physikalisch-chemischen, gesundheitsgefährdenden und umweltgefährlichen Eigenschaften zu beachten. Weitere Bestimmungen betreffen das Verpacken, Kennzeichnen, das Erarbeiten von Expositionsszenarien und das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern. Das Kantonale Laboratorium kontrolliert, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Kontrolliert werden beispielsweise:
- Verantwortlichkeit
Ist in Betrieben und Bildungsstätten, in denen beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen umgegangen wird, eine fachlich kompetente Person bezeichnet und deren Namen dem Kantonalen Laboratorium mitgeteilt worden?
- Sorgfaltspflicht
Werden gefährliche Eigenschaften sowie diesbezügliche Informationen der Herstellerin beachtet und die zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlichen Massnahmen getroffen?
- Umgang mit Chemikalien
Werden die Hinweise auf der Verpackung und gegebenenfalls dem Sicherheitsdatenblatt bei der Aufbewahrung von Stoffen und Zubereitungen berücksichtigt?
- Kennzeichnung/Verpackung
Sind der Name des Stoffes oder der Zubereitung, die Gefahrensymbole und die Bezeichnungen der besonderen Gefahren (H-) und Sicherheitsratschläge (P-Sätze) angegeben und entsprechen sie den Tatsachen? - Sicherheitsdatenblatt
Wird das aktuelle Sicherheitsdatenblatt an berufliche oder gewerbliche Abnehmerinnen von Stoffen oder Zubereitungen abgegeben?
Kontrollen der Chemikaliensicherheit erfolgen durch Inspektionen hauptsächlich bei Herstellerinnen, Importeuren, im Detailhandel und an Bildungsstätten, sowie durch Marktkontrollen.
Rechtliche Grundlagen |
---|
Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG); SR 813.1 und zugehörende Verordnungen: Chemikaliengesetz und zugehörende Verordnungen Link öffnet in einem neuen Fenster. |
Weitere Informationen
Kontakt
Kantonales Laboratorium
Muesmattstrasse 19
3012 Bern
Tel. +41 31 633 11 11
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Post- und Paketadresse:
Kantonales Laboratorium
Muesmattstrasse 19
3012 Bern
Schalter:
Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
Kontakt für Medienschaffende:
Tel.: +41 31 633 44 40
medien.WEU@be.ch