ABC-Schutz
Die Freisetzung von gefährlichen atomaren (A), biologischen (B) oder chemischen (C) Substanzen wird als ABC-Ereignis bezeichnet. Ein solches kann sich als Folge eines Unfalls oder im Zusammenhang mit kriminellen oder terroristischen Aktivitäten ereignen. ABC-Schutz hat zum Ziel, dass alle erforderlichen fachtechnischen, organisatorischen und materiellen Vorbereitungen getroffen werden, damit ABC-Ereignisse verhindert, bzw. deren Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden können. Das Kantonale Laboratorium ist Fachstelle für ABC-Schutz.
Der ABC-Schutz umfasst alle Massnahmen zur Abwehr und Vermeidung atomarer, biologischer und chemischer Bedrohungen und Gefahren. Dazu zählen die Prävention und die Vorbereitung von Schutzmassnahmen sowie im Ereignisfall die Erkundung, der Kontaminations- und Infektionsschutz, die Dekontamination (Entfernen von gefährlichen Verunreinigungen) und die medizinische Behandlung.
Als Fachstelle für den ABC-Schutz im Kanton Bern unterstützt und koordiniert das Kantonale Laboratorium die Massnahmen zur Abwehr und Vermeidung von ABC-Bedrohungen und -Gefahren. Eine wichtige Aufgabe im ABC-Schutz übernehmen die Spitäler. Bedingt durch Unfälle mit Gefahrstoffen oder wegen terroristischen Aktivitäten muss grundsätzlich jedes Spital mit der Einweisung von Patienten mit ABC-Kontamination rechnen und entsprechend vorbereitet sein.
Beispiel: Patienten mit ABC-Kontaminationen
Eine ätzende Flüssigkeit trifft Passanten bei einem Transportunfall. Ein weisses Pulver verursacht Panik bei Besuchern eines Sportstadions. Eine Festgesellschaft mit schweren Brechdurchfällen verunglückt mit dem Kleinbus: In allen Fällen können sich verunreinigte Patienten beim Spital selbstständig melden, mit der Ambulanz oder per Privattransport eintreffen.
Die rasche Entfernung der Verunreinigung (Dekontamination) entlastet nicht nur die kontaminierten Personen. Sie ist auch eine wichtige Voraussetzung für die medizinische Behandlung und dient dem Eigenschutz der Mitarbeitenden sowie der anderen Patienten im Spital. Deshalb wurden mehrere Akutspitäler in der Stadt Bern sowie im Kanton für eine Grobdekontamination ausgerüstet und das Personal entsprechend ausgebildet.
Die Akutspitäler in Burgdorf, Thun und Biel sowie das Inselspital sind zudem für den Massenanfall von Patienten vorbereitet. Sie sind auf die vollständige Behandlung schwerstkontaminierter Patienten vorbereitet. Sie sind in der Lage, eine Feindekontamination mit spezifischen Dekontaminationsmitteln auszuführen und gefährliche Giftstoffe oder Krankheitserreger mit geeigneten Mitteln zu inaktivieren.
Gemäss Konzept „Dekontamination von Personen im Schaden-, Transport- und Hospitalisationsraum bei ABC-Ereignissen“ des Koordinierten Sanitätsdienstes Schweiz (KSD) sollen mit den vorgesehenen Massnahmen vor allem auch Grossereignisse bewältigt werden können. Laufend werden weitere Akutspitäler mit Dekontaminations-Stellen ausgerüstet und Mitarbeitende geeignet ausgebildet und regelmässig geschult (Abb. 1).

Bild vergrössern Abbildung 1: Akutspitäler mit Dekontaminations-Stellen
Rechtliche Grundlagen |
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Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz (KBZG); BAG 521.1: Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz Link öffnet in einem neuen Fenster. |
Verordnung vom 27. Oktober 2004 über den Bevölkerungsschutz (Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung, BeV); BAG 521.10: Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung Link öffnet in einem neuen Fenster. |
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