Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Umweltsicherheit

Für den Umgang mit Chemikalien und Organismen gibt es gesetzliche Grundlagen, die Mensch und Umwelt vor Schäden schützen sollen. Die Abteilung Umweltsicherheit des Kantonalen Laboratoriums prüft die Umsetzung dieser Regelungen, beurteilt die Risiken und kontrolliert Sicherheitsmassnahmen.

Für Fachleute und interessierte Personen stehen hier Informationen zu den Themen Chemikaliensicherheit, biologische Sicherheit und Störfallvorsorge zur Verfügung.

Chemikaliensicherheit

Wer mit Chemikalien umgeht, sie abgibt oder in Verkehr bringt, muss im Rahmen der Sorgfaltspflicht sämtliche gefährlichen Eigenschaften kennen und Massnahmen zum Schutz von Leben und Umwelt umsetzen. Wenn Sie Hersteller/in, Händler/in oder Verwender/in sind, müssen Sie gesetzliche Verpflichtungen einhalten. Informationen hierzu erhalten Sie unter folgenden Links:

Ansprechpersonen Chemikalien

Sie gehen beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen um und möchten eine Chemikalien-Ansprechperson melden? Verwenden Sie das Meldeformular «Chemikalien-Ansprechperson».

Chemikalien-Ansprechperson

Meldepflicht von Kältemitteln

Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit mehr als drei Kilogramm Kältemittel (auch natürliche) müssen der Meldestelle für Kälteanlagen und Wärmepumpen gemeldet werden.

Schweizerische Meldestelle für Kälteanlagen

Zudem müssen Wartungen und Dichtigkeitskontrollen dokumentiert werden und die Anlage muss richtig gekennzeichnet sein. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Publikation «Anlagen mit Kältemitteln».

Anlagen mit Kältemitteln, Bundesamt für Umwelt BAFU

Gefahrgutbeauftragte/-r

Sie transportieren oder handhaben Gefahrgut und möchten Ihre dafür zuständige Ansprechperson (Gefahrgutbeauftragte/-r) melden? Verwenden Sie das Meldeformular «Gefahrgutbeauftragte/-r».

Formular Gefahrgutbeauftragte/-r

Sie sind nicht sicher, ob Sie eine/n Gefahrgutbeauftragte/-n melden müssen? Mittels Formular «Abklärung zur Meldepflicht» erfahren Sie, ob Sie der Meldepflicht unterstellt sind.

Formular Abklärung zur Meldepflicht Gefahrgutbeauftragte

Biologische Sicherheit

Sie arbeiten mit pathogenen oder gentechnisch veränderten Organismen und unterliegen somit der Einschliessungs-, respektive der Freisetzungsverordnung? Die Details zum Bewilligungsverfahren erhalten Sie beim BAFU.

Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt BAFU

Neobiota

Gebietsfremde Arten bezeichnet man als Neobiota. Dabei unterscheidet man zwischen Neophyten (Pflanzen) und Neozoen (Tiere). Breiten sich diese ungehindert aus, können sie eine Bedrohung für Pflanzen, Tiere und Menschen darstellen.

Verantwortliche Stelle (Leitbehörde) ist das Kantonale Laboratorium.

Weitere Informationen zu Neobiota

Störfallvorsorge

Im Kanton Bern fallen Dutzende Betriebe sowie Nationalstrassen, Kantonsstrassen, Eisenbahnanlagen und Erdgashochdruckleitungen in den Geltungsbereich der Störfallverordnung. Mehr zum Thema Störfallvorsorge erhalten Sie beim Bundesamt für Umwelt.

Störfallvorsorge, Bundesamt für Umwelt BAFU

Kurzbericht

Sie sind Inhaber eines Betriebs, der in den Geltungsbereich der Störfallverordnung fällt? Reichen Sie uns Ihren Kurzbericht nach Störfallverordnung ein. Verwenden Sie hierfür das Formularset.

Formularset Kurzbericht gemäss Störfallverordnung (StFV) 

Koordination mit raumwirksamen Tätigkeiten

Sie erarbeiten ein Raumplanungs- oder ein Bauprojekt? Prüfen Sie, ob eine Berücksichtigung der Störfallvorsorge notwendig ist. Verwenden Sie dazu folgende Dokumente:

ABC-Schutz

Die Freisetzung von gefährlichen atomaren (A), biologischen (B) oder chemischen (C) Substanzen im Zusammenhang mit Unfällen oder kriminellen Aktivitäten wird als ABC-Ereignis bezeichnet. Das Kantonale Laboratorium ist Fachstelle für den ABC-Schutz für Direktionen und Ämter des Kantons Bern und kann Ihre Fragen beantworten.

Kantonales Laboratorium Bern
Abteilung Umweltsicherheit
Tel +41 31 633 11 11
E-Mail

Radon, Wohngifte und Asbest

Radon

Radon ist ein natürliches, radioaktives Edelgas, das aus dem Untergrund in Gebäude eindringen kann.

Sie interessieren sich für die Radonbelastung in Ihrer Wohnumgebung? Im Kanton Bern erfasste Messungen finden Sie auf der Radonkarte des Geoportals des Kantons Bern.

Radonkarte des Kantons Bern

Sie möchten eine Radonmessung in Ihren Räumlichkeiten durchführen? Anerkannte Messstellen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit zum Thema Radon.

Radon, Bundesamt für Gesundheit BAG

Sie stehen vor der Eingabe eines Baugesuchs? Bauherrschaften erhalten im Rahmen von Baubewilligungsverfahren bei der jeweiligen Gemeinde das folgende Formular:

Formular Schutz vor erhöhten Radongaskonzentrationen

Wohngifte

Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt, wenn Sie eine Beeinträchtigung Ihres Wohlbefindens oder Ihrer Gesundheit durch Wohngifte (Emissionen von Farben, Lacken, Versiegelungen usw.) vermuten. Ziehen Sie das Kantonale Laboratorium zur fachlichen Unterstützung bei, sollten weitere Abklärungen nötig sein.

Asbest

Obwohl die Verwendung von Asbest in der Schweiz seit 1990 verboten ist, kommen bei Umbauarbeiten oft Materialien mit Asbestfasern zum Vorschein. Möchten Sie das Vorhandensein von Asbest abklären? Verwenden Sie das folgende Formular.

Auftragsformular für Proben mit Asbestverdacht

Informationen zu Proben mit Asbestverdacht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Weitere Informationen zum Thema Asbest finden Sie unter:

Rechtliche Grundlagen

  • Chemikaliengesetzgebung

  • Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung

  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung

  • Einschliessungsverordnung

  • Freisetzungsverordnung

  • Störfallverordnung

  • Strahlenschutzverordnung

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