Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Verkehr

Der Verkehr erzeugt viel Feinstaub, Stickoxide und Ozon. Kanton und Gemeinden fördern mit Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement ein umweltfreundliches Verkehrsverhalten.

Spätestens ab dem Jahr 2030 müssen laut kantonalem Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2015/2030 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) entlang von Strassen eingehalten werden.

Luftbelastung einschätzen

Mit der Arbeitshilfe «Bestimmung der lokalen Belastbarkeit» hat die Abteilung Immissionsschutz eine Möglichkeit geschaffen, um zusätzliche Verkehrsbelastungen abzuschätzen, die durch Siedlungs- und Verkehrsentwicklungen zu erwarten sind. Ist absehbar, dass die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können, müssen Massnahmen zur Reduktion der Schadstoffe getroffen werden.

Arbeitshilfe «Bestimmung der lokalen Belastbarkeit»

Luftbelastung vermindern

Um übermässige lokale Immissionsbelastungen zu mindern, treffen der Kanton oder die Gemeinden folgende Massnahmen:

  • Schadstoffreduktion durch Gestaltung und Betrieb des Strassennetzes
  • Beeinflussen der Wahl des Verkehrsmittelwahl und des Verkehrsverhaltens
  • Verkehr generell reduzieren
  • Technische Massnahmen und verbessern der Fahrzeugtechnik

Eines der wichtigsten Instrumente zur Schadstoffminimierung des Verkehrs sind Abgasvorschriften für Motofahrzeuge. 

Mit der Entwicklung neuer Fahrzeug- und Antriebstechnologien sollen Emissionen weiter vermindert werden. Elektroantriebe gelten dabei als vielversprechendste Antriebsform. Fördern der Elektromobilität macht aus Sicht der Luftreinhaltung aber nur Sinn, wenn:

  • der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt
  • damit benzin- und dieselbetriebene Fahrzeuge ersetzt werden
  • die lokale Belastung dadurch deutlich gesenkt wird
  • die Rohstoffe für die Fahrzeugherstellung und Energiespeicherung emissionsarm erzeugt wurden

Treibstoffverbrauch und Luftschadstoff-Emissionen können Sie auch durch den Einsatz von Hybrid- und Erdgasfahrzeugen senken. Im Kanton Bern profitieren Halterinnen und Halter von Fahrzeugen mit ausschliesslich elektrischem Batterieantrieb in den ersten drei Jahren ab Inverkehrsetzung von günstigeren Steuern.

Seite teilen