VOC-Anwendungen
Oberflächenbehandlung
Zum Reinigen, Entfetten oder Trocknen von Metallteilen werden häufig Anlagen eingesetzt, in denen halogenierte organische Stoffe wie Trichlorethen (Tri) oder Tetrachlorethen (Per), verwendet werden.
In den meisten Fällen kann heute auf den Einsatz dieser für die Umwelt problematischen Stoffe verzichtet werden. Mit modernen Anlagen und dem Einsatz von modifiziertem Alkohol als Reinigungsmittel (anstelle von Tri oder Per) werden gute Reinigungsresultate erzielt.
In Druckereien eingesetzte Reinigungsmittel sowie Alkoholzusätze beeinträchtigen die Luftqualität mit VOC-Emissionen.
Durch das zunehmende Angebot von VOC-freien Produkten und deren Förderung durch die Lenkungsabgabe, konnten die VOC-Emissionen erheblich reduziert werden.
Farbanwendung
Die im Bereich Industrie und Gewerbe verwendeten Farben, Lacke und Beizmittel haben früher in der Regel schnell verdampfende Lösemittel enthalten und damit zu grossen Mengen an VOC-Emissionen beigetragen.
Durch das zunehmende Angebot an wasserverdünnbaren Farben und deren Förderung durch die Lenkungsabgabe, konnten die VOC-Emissionen aus Farbanwendungen erheblich reduziert werden.
Textilreinigung
Trotz Alternativen werden in Textilreinigungen zur Pflege und Reinigung immer noch halogenierte organische Stoffe wie Trichlorethen (Tri) oder Tetrachlorethen (Per) verwendet.
Hinweis
Bestimmungen Oberflächenbehandlung
Die Gegenstände und Erzeugnisse müssen in einem geschlossenen Gehäuse behandelt und abgesaugte Abgase müssen gereinigt werden. Werden halogenierte organische Stoffe in die Anlage eingefüllt oder aus der Anlage entnommen, so müssen die Emissionen mit einer Gaspendelung oder durch gleichwertige Massnahmen vermindert werden.
Vollzug LRV bei Reinigungs- und Entfettungsanlagen
Bestimmungen Druck
Die Emissionen sind möglichst vollständig zu erfassen und abzuleiten. Gegebenenfalls sind Filteranlagen zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten erforderlich. Die verbleibenden diffusen Emissionen sind soweit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Projekte VOC Reduktion
- VOC-Reduktion in der Druckindustrie Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Positivliste Kanton Bern Link öffnet in einem neuen Fenster.
Das Projekt «VOC-Reduktion in der Druckindustrie» verfolgt das Ziel, die VOC-Emissionen der Druckindustrie durch aktives, eigenverantwortliches und transparentes Handeln aller Akteure weiter zu reduzieren. Mit einer Positivliste wird dem Markt und der Öffentlichkeit aufgezeigt, welche Unternehmen sich einem verantwortungsvollen Handeln verpflichtet haben.
Bestimmungen Farbanwendung
Die Emissionen von Spritzkabinen, Trocknungs- und Einbrennanlagen sind zu erfassen und abzuleiten. Gegebenenfalls sind Filteranlagen zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten erforderlich. Bei Arbeiten, die im Freien ausgeführt werden müssen (z. B. Fassadenarbeiten), sind die Emissionen so gering wie möglich zu halten.
Zusammen mit anderen Umweltbereichen hat die Fachstelle Immissionsschutz die Kontrolle der Luftreinhaltevorschriften in Maler- und Gipserbetrieben an den Verband bernisches Maler- und Gipsergewerbe delegiert. Die Delegation wird mit periodischen Audits überwacht.
Merkblatt
Bestimmungen Textilreinigung
- Verein Kontrollstelle Textilreinigung Schweiz Link öffnet in einem neuen Fenster.
Für den Einsatz von halogenierten, organischen Stoffe sieht die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) spezielle Bestimmungen vor. Deren Einhaltung wird jährlich kontrolliert. Verantwortlich dafür ist der «Verein Kontrollstelle Textilreiniger Schweiz» (VKTS). Die Resultate der Kontrollen werden der Fachstelle Immissionsschutz in einem Kontrollbericht zugestellt. Die Betriebe werden auf allfällige Mängel aufmerksam gemacht und führen die Sanierungen selbständig durch.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
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Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr