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Luftemissionen aus der Landwirtschaft

Aus der Landwirtschaft gelangt Ammoniak in die Atmosphäre. Ammoniak trägt auch zur Überdüngung und Versauerung der Böden bei. Emissionsarme Stallbauten und ein sorgfältiger Umgang mit Gülle können die Emissionen reduzieren.

Ammoniak

Mit einem Anteil von 90 Prozent ist die Landwirtschaft und insbesondere die Tierhaltung in der Schweiz die grösste Quelle von Ammoniak in der Luft. Stickstoffhaltige Luftschadstoffe wie Ammoniak führen zur Versauerung und Überdüngung der Böden und machen Bäume empfindlicher gegenüber Trockenheit, Parasitenbefall und Windwurf. Andere empfindliche Ökosysteme wie Hochmoore und Magerwiesen werden durch Stickstoffüberschüsse ebenfalls beeinträchtigt. Zudem trägt gasförmiges Ammoniak zur Feinstaubbelastung der Luft bei.

Der kantonale Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2015/2030 legt fest, dass Landwirte und Landwirtinnen die diffusen Ammoniak-Emissionen aus der Tierhaltung reduzieren müssen. Ziel ist, die Belastung der Ökosysteme mit Stickstoff zu vermindern und die menschliche Gesundheit zu schützen.

Geruchsemission

Gerüche gelten als übermässige Immissionen, wenn sie einen wesentlichen Teil der Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden erheblich stören. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verlangt deshalb Mindestabstände von Tierhaltungen zu Wohngebieten. Weitere Möglichkeiten, um Gerüche zu reduzieren sind:

  • Regelmässiges Reinigen der Tierhaltungsanlagen
  • Abluft reinigen (Biowäsche, Biofilter)
  • Behandeln des Flüssigmists (Belüftung, Biogasanlage)

Luftschadstoffe aus Biogasanlagen

Biomasse besteht aus Neben- und Abfallprodukten aus der Lebensmittelindustrie und der Landwirtschaft. Die Vergärung von Biomasse leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz: Biogas ist CO2-neutral und kann als Wärme, Treibstoff oder zur Stromerzeugung genutzt werden.

Wer eine Biogasanlage betreibt, muss das feste oder flüssige Substrat, das bei der Vergärung entsteht, in geschlossenen Lagern aufbewahren, da es eine hohe Ammoniumkonzentration aufweist. Je nach eingesetzter Biomasse kann das Substrat als Dünger in der Landwirtschaft einsetzt werden. Bringen Sie den Dünger mit emissionsarmen Methoden aus, damit dieser nicht mit Ammoniakemissionen die Umwelt belastet. Neue Lagerbehälter für flüssige Hofdünger sollten Sie abdecken.

Mehr zur Wartung von Biogasanlagen

Schleppschlauch-Obligatorium ab 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 sind Gülle und flüssige Vergärungsprodukte auf Flächen mit Hangneigungen bis zu 18 % durch geeignete Verfahren möglichst emissionsarm auszubringen, wenn diese Flächen auf dem Betrieb insgesamt drei oder mehr Hektaren betragen. Als geeignete Verfahren gelten die bandförmige Ausbringung mit

  • Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteiler
  • sowie das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz.
  • Im Ackerbau ist es zudem gestattet, Gülle und flüssige Vergärungsprodukte mit Breitverteilern auszubringen, sofern diese innerhalb von vier Stunden in den Boden eingearbeitet werden.

Auf ein schriftliches Gesuch hin (via GELAN) können Bewirtschaftende bestimmte Flächen von der Schleppschlauchpflicht befreien lassen. Ausnahmen kommen dann in Frage, wenn auf bestimmten Flächen emissionsmindernde Ausbringverfahren:

  • aus Sicherheitsgründen nicht anwendbar sind,
  • aufgrund der Zufahrt die Erreichbarkeit nicht möglich ist, oder
  • wenn der Einsatz wegen knapper Platzverhältnisse nicht möglich ist.

Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten: 

Weitere Informationen

  • Beurteilungs- und bewilligungspflichtige Betriebe und Anlagen

  • Weshalb zu viel Stickstoff den Wald krank macht, BAFU

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