Baumaschinen
Baumaschinen stossen in der Schweiz jährlich grosse Mengen an Feinstaub in Form von Dieselruss aus. Um diesen Ausstoss von Luftschadstoffen zu begrenzen, definiert die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) einen Grenzwert für die Partikelanzahl, die bei neuen Maschinen und Geräten mit einer Leistung ab 18 kW erlaubt sind.
Dieser Grenzwert lässt sich nur mit modernen Partikelfiltersystemen einhalten, die über 97 % der Partikelanzahl und über 93 % der Russmasse zurückhalten.
Hinweis
Merkblatt
- Regelungen für Baumaschinen und Partikelfiltersysteme Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 44 KB, 2 Seiten)
Vollzug
Nachrüstung
- Partikelfiltersysteme für Baumaschinen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 428 KB, 8 Seiten)
- Maschinenangabe (Datenblatt für die Nachrüstungen) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 113 KB, 2 Seiten)
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Hauptstandort
- Amtsleitung
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- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
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