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Maschinen & Motoren

Maschinen, Motoren und Kleingeräte stossen beträchtliche Mengen von Stickoxid- und Partikelemissionen aus. Mit verschärften Abgasvorschriften werden diese Emissionen weiter reduziert.

Kleingeräte

Zweitaktmotoren sind umweltschädlich. Sie spülen rund 30 Prozent des Treibstoffs unverbrannt durch den Auspuff. Zudem enthält Benzin für Zweitaktmotoren Öl als Schmiermittel, das bei der Verbrennung ebenfalls schädliche Abgase verursacht.

Rasenmäher, Laubgebläse und Kettensägen funktionieren oft mit benzinbetriebenen Zweitaktmotoren, die bei der Verbrennung schädliche Abgase wie Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte Kohlenwasserstoffe und krebserregendes Benzol verursachen. Für solche Geräte sollten Sie statt herkömmlichem Treibstoff das so genannte Alkylatbenzin verwenden. Das ist ein veredelter Treibstoff, der deutlich weniger Schadstoffe erzeugt und nahezu frei von Benzol ist.

Eine luftfreundlichere Alternative für Hobby und Gartenpflege sind handbetriebene oder elektrische Geräte.

Bläser einsetzen mit Vernunft

Dieselbetriebene Maschinen und Geräte auf Baustellen und Firmenarealen

Baumaschinen stossen grosse Mengen an Feinstaub in Form von Dieselruss aus. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) definiert einen Grenzwert für die Partikelanzahl, die auf Baustellen bei Maschinen und Geräten mit einer Leistung ab 18 Kilowatt sowie solche mit einer Leistung von 18 bis 37 Kilowatt ab Baujahr 2010 erlaubt sind. Dieser Grenzwert lässt sich nur mit modernen Partikelfiltersystemen einhalten, die über 97 Prozent der Partikelanzahl und über 93 Prozent der Russmasse zurückhalten. 

Auch Maschinen wie Dumper, Bagger, Gabelstapler, Industrietraktoren oder Hubarbeitsbühnen auf baustellenähnlichen Anlagen und Firmenarealen funktionieren oft mit Dieselmotoren und verursachen Dieselruss.

2019 wurde mit der EU-Abgasstufe V ein Grenzwert für die Partikelanzahl eingeführt, der nur mit einem modernen Partikelfiltersystem eingehalten werden kann. Dieser Grenzwert gilt für alle dieselbetriebenen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte, die nicht als Strassenfahrzeuge gelten (Baumaschinen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen etc.).

Der Massnahmenplan zur Luftreinhaltung sieht vor, dass für Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren die gleichen lufthygienischen Anforderungen gelten wie auf Baustellen. 

Kommunalmaschinen und Traktoren

Gemeinden setzen eine Vielzahl von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten ein. Wenn sie bei der Beschaffung ökologische Kriterien berücksichtigen, können sie eine Vorbildfunktion wahrnehmen.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge stehen sehr lange im Einsatz – oft über 20 Jahre. Die Investition in eine abgasarme Maschine lohnt sich deshalb langfristig. Vor allem bei der Reduktion von Dieselruss und Stickoxiden besteht noch Handlungsbedarf.

Seit 2019 gilt europaweit für Kommunal- und Landmaschinen die EU-Abgasstufe V, die nur mit einem Partikelfiltersystem eingehalten werden kann.

Die Partikelfilter der neusten Generation sind ab Werk fix im Motor eingebaut und reduzieren die Schadstoffe massiv. Die im Abgas enthaltenen Russpartikel werden zu über 90 Prozent zurückgehalten. Der Partikelfilter regeneriert sich automatisch. Zusätzlich werden mit dem serienmässig eingebauten SCR-Katalysator die schädlichen Stickoxide abgebaut und belasten somit die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt deutlich weniger als die bisherigen Fahrzeuge und Maschinen älterer Abgasstufen.

Gute Baustellenpraxis

Baustellen sind Quellen von Luftschadstoffen. Emissionen entstehen, wenn Motoren von Baumaschinen laufen oder bei bauchemischen Prozessen wie Belags-, Abdichtungs- und Markierungsarbeiten. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen sind Staubemissionen, die durch Erdarbeiten, Materialaufbereitung und -umschlag oder Transporte entstehen.

Wer eine Baustelle betreibt, ist verpflichtet, Schadstoffemissionen so weit technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar zu begrenzen. Ist zu erwarten, dass trotz vorsorglicher Massnahmen schädliche oder lästige Emissionen von einer Baustelle ausgehen, verfügt die zuständige Behörde ergänzende oder verschärfende Massnahmen zur Begrenzung der Emissionen.

Luftreinhaltung auf Baustellen, BAFU

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