Notstromanlagen
Notstromanlagen sind Stromerzeugungsaggregate, die weniger als 50 Stunden pro Jahr betrieben werden. Sie müssen somit gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) weniger strenge Grenzwerte erfüllen als Anlagen mit höheren jährlichen Betriebsstunden.
Die grosse Mehrheit dieser Generatoren wird mit Diesel oder Heizöl Extraleicht (HEL) betrieben.
Die Emissionen sind durch die Behörden so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Hinweis
Massnahmen
- Cercl'Air-Empfehlung Nr. 32: Notstromgruppen-Emmissionsminderung
Link öffnet in einem neuen Fenster.Der Kanton Bern stützt sich bei den Massnahmen für Notstromgruppen auf die Empfehlung des Cerc'l Air.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
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Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr