Öl- und Gasfeuerung
Im Bereich der Öl- und Gasfeuerungen hat die Feuerungskontrolle seit den 1980er Jahren viele Sanierungsmassnahmen ausgelöst und mit Grenzwertvorgaben den technischen Fortschritt vorangetrieben. Die Schadstoffemissionen konnten dank der Einführung der «Feuerungstechnik mit wenig Stickoxidemissionen (LowNOX-Feuerungstechnik)» deutlich gesenkt werden.
Zudem verlieren die heutigen Anlagen mindestens zwei Drittel weniger Wärme durch den Kamin, was zur Verminderung des Energieverbrauchs und damit einhergehend auch zur Reduktion der Schadstoffemissionen beiträgt.
Trotzdem sind gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Öl- und Gasfeuerungen im Jahr 2030 voraussichtlich noch für rund 10 Prozent der gesamten Stickoxid-Emissionen verantwortlich. Die konsequente Fortführung der Kontrolltätigkeiten ist daher unumgänglich.
Hinweis
Amtliche Feuerungskontrolle
Anlagen bis 1 Megawatt:
Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt müssen im Kanton Bern alle zwei Jahre von den amtlichen Feuerungskontrolleurinnen und -kontrolleuren der Gemeinden auf ihre Abgasqualität und ihren energetischen Wirkungsgrad hin geprüft werden. Dabei wird der Ausstoss an Luftschadstoffen wie Kohlenmonoxid, Stickoxid und Russ mit den Grenzwerten der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes verglichen.
Anlagen ab 1 Megawatt:
Für die Messung und Kontrolle der grossen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als einem Megawatt ist die Abteilung Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie zuständig. Die Anlagenbetreiber können die Messung einer privaten Messfirma übertragen.
Werden die in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten, muss die Anlage einreguliert bzw. saniert oder stillgelegt werden.
Arbeitshilfen Amt Umwelt und Energie
- Übersicht «Zusammenarbeit Gemeinde – Feuerungskontrolleur» Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 138 KB, 1 Seite)
- Ablauf «Gesuch um Verlängerung der Sanierungsfrist» Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 489 KB, 1 Seite)
- Neue Bonuskriterien und Verlängerung des Kontrollrythmus auf vier Jahre Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 46 KB, 2 Seiten)
Musterdokumente Amt für Umwelt und Energie
- «Gebührentarif Feuerungskontrolle» für Gemeinden Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 37 KB, 6 Seiten)
- «Periodische Kontrolle Stellungnahme» Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 32 KB, 1 Seite)
- «Periodische Kontrolle Strafanzeige» Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 32 KB, 1 Seite)
- «Periodische Kontrolle Verfügung» Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 303 KB, 2 Seiten)
- «Sanierung Stellungnahme» Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 32 KB, 1 Seite)
- «Sanierung Strafanzeige» Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 32 KB, 1 Seite)
- «Sanierung Verfügung» Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 45 KB, 3 Seiten)
- «Sanierungsfristverlängerung Stellungnahme Art. 10» Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 32 KB, 1 Seite)
- «Sanierungsfristverlängerung Verfügung Art. 10» Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 41 KB, 5 Seiten)
- «Vertrag Gemeinde-Feuerungskontrolleur» Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 34 KB, 2 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
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Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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