Grosse Holzfeuerungen
Was sind grosse Holzfeuerungen?
Holzfeuerungen (Pelletsheizungen, Stückholz- und Hackschnitzelheizungen) mit einer Feuerungswärmeleistung von über 70kW.
Grosse Holzfeuerungen sind messpflichtig. Bei diesen Anlagen muss alle zwei Jahre eine Emissionsmessung durchgeführt werden. Hält eine Anlage die Emissionsgrenzwerte nicht ein und wird auch bei einer Nachmessung nur eine ungenügende Verbesserung erzielt, wird eine Sanierung eingeleitet. Dies bedeutet in der Regel, dass ein Feinstaubfilter installiert werden muss.
Unabhängig von den Messungen finden auch bei diesen Anlagen Brennstoffkontrollen statt.
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Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
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Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr