Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Feuern im Freien

Feuern im Freien verursacht Rauch und trägt zur Feinstaubbelastung bei. Wer ungeeignetes Material verbrennt, bewirkt, dass giftige, gesundheitsschädigende Stoffe in die Luft gelangen. Mottfeuer schaden der Umwelt und sind verboten.

Im Freien Feuer zu machen, ist erlaubt. Verbrennen Sie aber nur unbehandeltes trockenes Holz und trockene Wald-, Feld- und Gartenabfälle, die wenig Rauch verursachen. Das Verbrennen von Siedlungsabfällen ist gesundheitsschädigend und deshalb verboten.

Wer feuchtes oder behandeltes Holz verbrennt, setzt grosse Mengen an Feinstaub, Russpartikeln und anderen Substanzen frei. Diese Stoffe wirken lungenschädigend und sind zum Teil krebserregend. Das gilt in hohem Mass auch für Abfall wie Kartongeschirr, farbige Papierservietten, Plastikverpackungen und Metalldosen. Werfen Sie deshalb die Reste der Grillparty nicht ins Feuer. Die Schadstoffe gelangen in die Luft und lagern sich zudem direkt am Grillgut ab.

Mottfeuer sind verboten

Das Verbrennen von Schlagabraum im Wald und bis 30 Meter von der Waldgrenze entfernt, ist verboten. Nur wenn eine Ausnahmebewilligung vorliegt, dürfen Sie als Waldbesitzerin oder -besitzer Äste und weitere Rückstände eines Holzschlags im Wald verbrennen.

Feuer «motten», wenn das Brenngut zu nass ist, um richtig zu brennen. Bei dieser so genannten «unvollständigen Verbrennung» werden grosse Mengen von Schadstoffen wie Russ, Rauchpartikel, Kohlenmonoxid und anderen Gasen freigesetzt. Mottfeuer sind deshalb verboten.

Der Kanton oder die Gemeinden dürfen das Verbrennen im Freien ganz verbieten. Beispielweise, wenn Wald- und Gartenbesitzerinnen und -besitzer regelmässig ganze Täler oder Wohngebiete einnebeln. Oder wenn die Inversionslage oder die Waldbrandgefahr das Feuern nicht zulassen.

Schlagabraum im Wald

Hinweise für Fachleute

Feuer zu Übungszwecken

Bei Löschübungen von Feuerwehr, Zivilschutz und Militär entstehen durch wiederkehrendes Löschen und durch Brandförderer russige Flammen. Wählen Sie zum Schutz der Bevölkerung wenn immer möglich Übungsplätze ausserhalb von Siedlungen. Im Grundlagendokument des Kantons Bern zur Aus- und Weiterbildung am Feuer (Heissausbildung) sind die Brennstoffe aufgeführt, die Sie zur Förderung des Brandherdes verwenden dürfen.

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