Biogasanlagen
Biogasanlagen vergären Biomasse zu Gas. Das Biogas kann aufbereitet und ins öffentliche Gasnetz eingespiesen werden oder es wird als Brennstoff in einem Gasmotor eingesetzt. Dieser produziert elektrische Energie und Wärme.
Biomasse, die für das Vergären in Biogasanlagen in Frage kommt, besteht aus Neben- und Abfallprodukten aus der Lebensmittelindustrie und der Landwirtschaft. Je nach verwendeter Biomasse, handelt es sich um eine landwirtschaftliche (über 50 Prozent der Biomasse stammt aus der Landwirtschaft) oder eine gewerblich-industrielle Anlage.
Die Rechtslage für diese zwei Anlagen ist unterschiedlich. So dürfen etwa gewerblich-industrielle Anlagen nicht in der Landwirtschaftszone errichtet werden.
Biogasanlagen geben klimaschädigendes Methangas und Luftschadstoffe (u.a. Ammoniak) in die Luft ab. Ebenfalls sind starke Geruchsemissionen möglich.
Hinweis
Bestimmungen zu Biogas-Substraten
Das feste oder flüssige Substrat, das nach der Vergärung entsteht, muss ebenfalls in geschlossenen Lagern aufbewahrt werden, da es eine hohe Ammoniumkonzentration aufweist.
Je nach eingesetzter Biomasse kann das Substrat als Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Damit der darin enthaltene Stickstoff für das Wachstum der Pflanzen effizient genutzt werden kann und nicht in Form von Ammoniakemissionen die Umwelt belastet, muss der Dünger mit emissionsarmen Methoden ausgebracht werden.
Merkblatt
- Abdeckungspflicht bei neuen Lagerbehältern für flüssige Hofdünger Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 187 KB, 2 Seiten)
Neue Lagerbehälter für flüssige Hofdünger müssen dauerhaft abgedeckt werden.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
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Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
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Freitag
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