Für Weihnachtsleuchter
Mehr ist manchmal zuviel, darum
- Probieren Sie aus, ob Sie wirklich drei leuchtende Weihnachtsmänner brauchen oder ob nicht auch einer reicht.
- Als Alternative zur Weihnachtsbeleuchtung können Sie auch die Sterne für sich funkeln lassen.
- Koordinieren Sie die Weihnachtsbeleuchtung mit Ihren Nachbarn und wechseln Sie sich ab.
- Verzichten Sie auf blinkende Weihnachtsbeleuchtung
Entscheiden Sie sich für einen Lichtton zwischen 2700-3000 Kelvin
Gönnen Sie Ihren Nachbarn Ruhe
Löschen Sie Ihre Weihnachtslichter idealerweise um 22 Uhr, allerspätestens aber um 01 Uhr.
Bundesgerichtsentscheid zu privaten Lichtern
Die Weihnachtsbeleuchtung wird auf die Zeit vom 1. Advent bis zum 6. Januar begrenzt und darf bis1 Uhr des Folgetags betrieben werden. Ganzjährige Zierbeleuchtung dürfen bis max. 22 Uhr betrieben werden. BGE 140 II 33, 2013
Seien Sie grosszügig
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Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
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Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
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Freitag
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