Windkraftanlagen
Die Bestimmungen zu den Lärmemissionen der neuen Windkraftanlagen sind in der Lärmschutzverordnung (LSV) geregelt. Diese besagt: Die Emissionen müssen im Rahmen der Vorsorge soweit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Zudem dürfen die von den Anlagen allein erzeugten Lärmimmissionen die Planungswerte der LSV (Anhang 6) nicht überschreiten.
Wenn die Einhaltung der Planungswerte zu einer unverhältnismässigen Belastung für die Anlage führt und ein überwiegendes öffentliches, namentlich auch raumplanerisches Interesse an der Anlage besteht, können allenfalls Erleichterungen gewährt werden.
Hinweis
Vollzugshilfe
- Lärmschutz bei Windkraftanlagen WKAV Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 42 KB, 2 Seiten)
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