Heizung, Lüftung und Klima
Bei Wärme- und Schwimmbadpumpen sowie Klimaanlagen und Lüftungen müssen die zu erwartenden Lärmimmissionen bereits vorsorglich begrenzt werden. Es bestehen mehrere technische oder bauliche Möglichkeiten um Lärm an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg zu begrenzen:
- Verwendung von lärmarmen Verfahren
- Abdeckungen für lärmige Maschinen und Anlagen
- Zeitliche Regelungen des Betriebs von lärmintensiven Aktivitäten
- Bau von Lärmschutzwänden
Nachträgliche Sanierungen von nicht-Lärmschutz konformen Anlagen sind sehr aufwendig. Beim Bewilligungsverfahren muss deshalb sichergestellt werden, dass der Betrieb der Anlagen der Lärmschutzverordnung (LSV) entspricht.
Hinweis
Vorsorge bei Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen
- Mit den Vorsorgewerte hat das Amt für Umwelt und Energie bisher bei Wärmepumpen sowie bei Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen (HLKK) der Vorsorge Rechnung getragen. Der Cercle Bruit Schweiz, Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute, stellt nun Vollzugshilfen zur Beurteilung dieser Anlagen zur Verfügung. Damit soll eine gesamtschweizerische Vereinheitlichung des Vollzugs in diesen Bereichen erreicht werden.
Vollzugshilfen:
- Cercle bruit: Vollzugsordner – Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Cercle bruit: Vollzugsordner – Wärmepumpen Link öffnet in einem neuen Fenster.
Die Vollzugshilfen der Kantonalen Lärmfachstellen «Cercle Bruit» konkretisieren unbestimmte Rechtsbegriffe von Gesetzen und Verordnungen und geben wichtige Hinweise zur Planung und Realisierung von HKL-Anlagen.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
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Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
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Freitag
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