Betriebsareale
Die Ermittlung und Beurteilung von Industrie- und Gewerbelärm mit seinen verschiedenen Geräuschen ist anspruchsvoll. Die charakteristischen Lärmeigenschaften unterscheiden sich sowohl innerhalb als auch von Betrieb zu Betrieb. Zudem können verschiedene Geräusche gleichzeitig, abwechselnd oder ganz unregelmässig auftreten.
Massgebend für die Beurteilung, ob ein Geräusch als störend eingestuft wird, sind dessen Ton- und Impulshaltigkeit. Letzteres meint eine periodische oder nicht periodische Änderung des Schallemissionspegels.
Hinweis
Berurteilung
Die Beurteilung von Lärmimmissionen von Industrie- und Gewerbeanlagen erfolgt anhand Lärmschutzverordnung (LSV Anhang 6, S. 33).
Vollzugshilfe
- Bundesamt für Umwelt (BAFU): Ermittlung und Beurteilung von Industrie- und Gewerbelärm Link öffnet in einem neuen Fenster.
Die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) herausgegebene Vollzugshilfe zeigt auf, wie der Lärm von Industrie und Gewerbeanlagen gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) störungsgerecht ermittelt und beurteilt wird.
Checkliste
- Checkliste Industrie- und Gewerbebelärm Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 3 MB, 29 Seiten)
Kurzanleitung zur Erarbeitung von Lärmgutachten und Umweltverträglichkeitsberichten.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
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Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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