Beschneiungsanlagen
Beschneiungsanlagen gelten als technische Anlagen und bedürfen je nach Grösse der beschneiten Fläche einer Baubewilligung.
Grenzen lärmempfindliche Räume an die Beschneiungsanlage, ist eine Lärmprognose für die Baubewilligung erforderlich. Diese soll aufzeigen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Beschneiungsanlage die Anforderungen der Lärmschutzverordnung (LSV) während des Betriebs erfüllt.
Hinweis
Leitfaden
Merkblätter
- Amt für Umweltkoordinatin und Energie Kanton Bern (AUE BE): Die Durchführung einer UVP bei technischer Beschneiung und Terrainveränderungen für Schneesportanlagen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 36 KB, 5 Seiten)
- Amt für Gemeinde und Raumordnung (AGR): Bauen ausserhalb der Bauzonen Link öffnet in einem neuen Fenster.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
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Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr