Baustellen
Bauarbeiten wie Sprengen, Rammen, Fräsen oder Baggern verursachen zum Teil extremen Lärm und Erschütterungen. In der Lärmschutz-Verordnung (LSV) sind jedoch keine konkreten Belastungsgrenzwerte für Baulärm festgelegt. Gründe sind die zeitlich begrenzte Dauer und die grosse Vielfalt von Lärmquellen auf einer Baustelle.
Zur Vorsorge sind die Lärmemissionen von Baustellen vom Bauunternehmer in Eigenverantwortung so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.
Ist zu erwarten oder steht fest, dass trotz vorsorglicher Massnahmen schädliche oder lästige Lärmimmissionen von einer Baustelle ausgehen, verfügt die zuständige Behörde ergänzende oder verschärfende Massnahmen zur Begrenzung der Emissionen.
Hinweis
In der Vollzugspraxis verfolgt die Lärmfachstelle des Immissionsschutzes einen pragmatischen Ansatz und versucht, möglichst klare und praxisnahe Regelungen zu treffen, die von der zuständigen Baupolizei einfach kontrolliert werden können. Bewährt hat sich das «Drei-Stufen-Programm», das sich nach der Relevanz der Bauphase und der Lärm-Empfindlichkeit der Umgebung richtet.
Checkliste
- Checkliste Industrie- und Gewerbelärm Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 3 MB, 29 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
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Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr